Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 168

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16.49.47

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze, weil das mehrfach zitiert wurde: Vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages liegt mir die Ausarbeitung einer klaren Regelung vor, was die Vereinbarkeit der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von Daten mit der Europäischen Grundrechtecharta betrifft. Ich möchte das deshalb kurz erwähnen, weil in der Debatte ein bisschen der Eindruck entstanden ist, als würde in diesem Gutachten bescheinigt werden, dass die EU-Richt­linie nicht umgesetzt werden muss und sie im Widerspruch zur Europäischen Grund­rechtecharta steht.

Weil dem nicht so ist, möchte ich aus diesem Gutachten zwei Passagen, die dem klar widersprechen, auch vorlesen. Das beginnt in der Einleitung damit, dass klar festgehal­ten wird, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie umsetzen mussten. Es heißt dann laut diesem Gutachten des Deutschen Bundestages und auch laut dem Deutschen Bun­desverfassungsgericht – das wird hier dezidiert gesagt –:

„Die Speicherung der Daten sei zwar nicht von vorneherein mit Art. 10 Abs. 1 GG un­vereinbar, jedoch sei die konkrete Ausgestaltung unverhältnismäßig, da weder Sicher­heitsbedenken Rechnung getragen noch die Verwendungszwecke begrenzt worden seien.“

Beide Kritikpunkte, die der deutsche Bundesverfassungsdienst bei der Umsetzung in Deutschland vorgebracht hat, werden bei unserer Umsetzung berücksichtigt. Es gibt bei uns klare Verwendungszweck-Regelungen und auch die Verweise.

Abschließend stellt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages fest – ich zitiere wieder – :

„Da sie sich aber auf die Anordnung der Datenspeicherung auf Vorrat beschränkt und im Übrigen die wirklich sensiblen Bereiche, wie den Zugang zu und die Verwendung der Daten, den Mitgliedstaaten überlässt, liegt kein offensichtlicher Verstoß gegen die Grundrechtecharta vor. Vielmehr verpflichtet sie die Mitgliedstaaten, die Richtlinie grund­rechtskonform umzusetzen.“

Daher war es mein Ziel, mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte bei der Umsetzung maximalen Rechtsschutz und größtmöglichen Schutz der Grundrechte si­cherzustellen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.

 


16.52.24

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Hohes Haus! Wie sehr das Thema Vorratsdatenspeicherung Wel­len schlägt, wie wichtig das Thema Grundrechte und Freiheitsrechte ist, wie wichtig es aber auch ist, das im Zusammenhang mit den Eingriffsrechten des Staates in die Grundrechte zu sehen, und wie groß auch die Sorge der Bevölkerung ist, zeigen die vielen E-Mails, die wir Abgeordnete aus der Bevölkerung erhalten haben.

In diesen Mails zeigt sich die Bevölkerung besorgt, dass dieses Gesetz gegen die Menschenrechte verstoßen würde, dass dieses Gesetz Konformitätsdruck fördern wür­de und dass dieses Gesetz dem Missbrauch der gesammelten Daten Tür und Tor öff­nen würde.

Viele – das muss man auch ganz offen sagen – sind mit dem vorliegenden Gesetzent­wurf nicht zufrieden. In Wirklichkeit kann man aber auch dieses Gesetz nicht losgelöst von einer europäischen Dimension betrachten. Das heißt nicht, dass wir uns auf die EU ausreden, aber es gibt Fakten, die man nicht außer Acht lassen kann.

 


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