Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 169

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Die Umsetzung der EU-Richtlinie wurde nach langer Diskussion in die Wege geleitet. Es erfolgte eine Verurteilung Österreichs vor dem Europäischen Gerichtshof. Und es drohen jetzt Strafzahlungen, und diese sind kein Pappenstiel.

Es reicht nicht, wenn die Kritik vorgebracht wird – wie in einer Presseaussendung der FPÖ vom 21. April –. die Regierung arbeite im blinden EU-Gehorsam, oder wenn, wie das gerade vorhin Herr Kollege Strutz getan hat, gesagt wird, dass wir jeden EU-Blöd­sinn umsetzen würden.

Es ist einfach, alles auszublenden. Das ist Ihre Ansicht, aber Österreich ist nun einmal keine Insel der Seligen, abgeschirmt von der ganzen Welt, auf einem weiten Ozean, ohne Verpflichtungen. Wir haben Verpflichtungen – aber Sie erzeugen wiederum ein trügerisches und verklärtes Bild, das Sie auch der Bevölkerung vermitteln, Herr Kollege Stefan. (Abg. Mag. Stefan: Ist das gut, was wir heute beschließen, oder nicht?)

Und auch dem BZÖ kann ich folgenden Vorwurf nicht ersparen: Die damalige Zustim­mung im EU-Rat hat jegliches Rechtsmittel Österreichs verwirkt. Es ist einfach, sich nun aus der Verantwortung herauszureden und uns, der Regierung und den Regie­rungsparteien, dieses Erbe zu hinterlassen. Wir übernehmen jetzt diese Verantwor­tung, es ist nicht einfach, aber wir haben Änderungen eingebracht, und die kann man nicht so einfach unter den Tisch fallen lassen. Es wurde das Vier-Augen-Prinzip einge­führt, und auch die Anordnungen dürfen nur Zugangsdaten von Inhabern betreffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unter den gegebenen Umständen und auch mit den Rahmenbedingungen, die wir in der heutigen Debatte gehört haben, ist der vorliegende Gesetzentwurf ein Kompromiss, dem wir zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Gart­lehner. – Bitte.

 


16.55.40

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­te Kolleginnen auf der Regierungsbank! Liebe Abgeordnete! Ich möchte auch noch ein­mal daran erinnern, dass Österreich 2006 aufgrund einer Verpflichtung einer blau/oran­gen Ministerin überhaupt erst in die Bredouille gekommen ist, hier heute eine Maßnah­men zu beschließen, die aufgrund ... (Abg. Ing. Westenthaler: Der Einzige, der in die Bredouille gekommen ist, warst du mit deiner Lobbyingtätigkeit! Vielleicht war es auch der Hochegger!) – Ich bin überhaupt in keiner Bredouille.

Ich muss dir wirklich sagen, lieber Kollege Westenthaler: Dazu hast du heute noch kei­ne Erklärung abgegeben. Und sich so abzuputzen von dem, was man sozusagen selbst mit verursacht hat, ist eine doch etwas tollkühne Angelegenheit.

Das Inkrafttreten wird erst mit 1. April 2012 erfolgen. Warum? – Weil wir noch damit rechnen, dass mögliche Änderungen auf EU-Ebene dazu führen werden, dass wir, noch bevor das Gesetz in Kraft tritt, eine Novelle machen können, die auch den euro­päischen Standards entspricht, wobei ich davon ausgehe, dass die Anpassung dieser gesetzlichen Aktivitäten eher in der Richtung erfolgt, dass man sich am österreichi­schen Vorbild ein Beispiel nehmen wird, weil ich glaube, dass dieses Gesetz, wie wir es heute machen, datenschutzrechtlich einwandfrei ist.

Wir haben uns in den letzten Wochen sehr bemüht, noch massive Änderungen durch­zuführen. Ein Hinweis darauf, dass Sie heute diese Änderungen überhaupt nicht disku­tiert haben, ist ja der, dass man sich von Ihrer Seite aus auf diese Diskussion gar nicht einlassen möchte, weil sonst Ihre Argumentationslinie zusammenbrechen würde.

 


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