Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 170

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich halte diesen Gesetzentwurf für eine vernünftige Lösung, und daher werden wir die­sem auch zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Faze­kas. – Bitte.

 


16.58.00

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Hohes Haus! Die Gesellschaft entwickelt sich rasant wei­ter, vor allem die Kommunikation mittels IT-Medien, wenn Sie etwa daran denken, was alles an privaten Details in „Facebook“ bekannt gegeben wird, wie kommuniziert wird, wie mittels Google jeder private Weg nachvollzogen werden kann. Aber es verändert sich damit auch rasant die Entwicklung im Bereich der Kriminalität, und zwar in einem Ausmaß, wie wir es uns gar nicht vorstellen können.

Ganze Sicherheitsstrategien in europäischen Staaten müssen darauf abgezielt werden, sich mit diesem Phänomen auseinanderzusetzen. Es sind ja schon vor vielen Jahren Rufdatenerfassung und Standortermittlung beschlossen worden. 1997 meinte etwa der freiheitliche Abgeordnete Ofner im Zusammenhang mit der Debatte über die Raster­fahndung, dass moderne Kriminalität nicht mit den bisherigen biederen Mitteln be­kämpft werden kann. Auch die ehemalige Abgeordnete Partik-Pablé hat sich damals massiv dafür eingesetzt. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Letztendlich wurden 2001, als FPÖ und BZÖ noch treu gemeinsam gedient haben, un­ter Bundesminister Böhmdorfer mit großer Zustimmung die Rasterfahndung und der große Lauschangriff, der für mich einen weitaus höheren Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte darstellt, beschlossen. Damals haben Sie ganz anders argumentiert. Daher ist das, was Sie jetzt sagen, aus meiner Sicht einfach Polemik.

Nach einer heftigen und intensiven Debatte darf ich noch einmal festhalten, dass ba­sierend auf einer Beschlusslage von vor einigen Jahren das Telekommunikationsge­setz und daraus resultierend die Strafprozessordnung und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden.

Ich gebe Ihnen recht, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat beim Hearing berechtigte Kritik gegeben, aber genau diese Kritik wur­de ernst genommen, wie unsere Abänderungsanträge und Entschließungsanträge ja zei­gen.

Ich darf noch einmal anführen: ein Vier-Augen-Prinzip bei der Staatsanwaltschaft, ein Vier-Augen-Prinzip auch im Innenministerium, die Aufnahme in das Strafrecht bei rechtswidriger Weitergabe und Veröffentlichung, ein besonderes Verhältnismäßigkeits­prinzip und, was ganz besonders wichtig ist, die Aufnahme auch in den Bericht über besondere Ermittlungsmaßnahmen, das heißt, auch ein ganz spezielles parlamentari­sches Kontrollinstrument, was uns ja wichtig sein sollte. (Abg. Mag. Kogler: Habt ihr alle die gleichen Redenschreiber?) Herr Kollege Kogler, das ist doch eine Forderung, die wir alle miteinander immer aufstellen. Das heißt, das sind alles Punkte, die beim Hearing kritisiert wurden, die aber aufgegriffen und gelöst wurden, weil uns die Grund­rechtsfragen genauso wichtig sind. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Wir handeln aus Verantwortung, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch dem gemeinsamen europäischen Gedanken Rechnung tragend. Wir bekennen uns zur grenz­überschreitenden Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.00


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite