Ich bitte die Frau Schriftführerin Abgeordnete Mag. Lohfeyer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)
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Präsident Fritz Neugebauer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich bitte die Bediensteten, unter Aufsicht der Schriftführerinnen die Stimmenauszählung vorzunehmen.
Die Sitzung ist unterbrochen.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenauszählung vor. – Die Sitzung wird um 17.27 Uhr unterbrochen und um 17.34 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:
Abgegebene Stimmen: 169; davon „Ja“-Stimmen: 103, „Nein“-Stimmen: 66.
Der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Strafprozessordnung 1975 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, ist somit unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen angenommen.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Ablinger, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;
Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier, Buchmayr;
Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;
Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;
Eßl;
Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;
Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;
Haberzettl, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Hammer, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;
Ikrath;
Jarolim;
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