Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 179

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Mein Vorschlag wäre in solchen Zeiten eigentlich, das, was derzeit schon in Begut­achtung ist, nämlich die 24. Novelle, noch gleich dazuzunehmen und dann das ganze Werk in einen ganzen Guss zu fassen und hier beschließen und diskutieren zu lassen.

Kommen wir zu einigen Punkten: Zum Beispiel etwas, was wir durchaus gut finden in diesem Punkt, das ist das Rücksichtnahmegebot, also sozusagen eine Aufweichung des Vertrauensgrundsatzes. Wenn Sie den Straßenverkehr in Europa mit beispiels­weise jenem im südlichen Europa oder in Lateinamerika vergleichen, dann können Sie sehen, Sie haben dort immer wieder Gelegenheiten, bei denen durchaus jemand bei­spielsweise den Vorrang missachtet, aber trotzdem keine oder zumindest keine schwe­ren Unfälle passieren. Dort ist das gang und gäbe. Wenn wir das auch bei uns so machen, dass mehr Vorsicht und mehr Rücksichtnahme kommt, dann ist das durchaus auch ein Mehr an Sicherheit auf Österreichs Straßen. Das können wir auf jeden Fall nur begrüßen.

Worauf wir aber durchaus auch hinweisen wollen, ist, dass sich dadurch im Bereich der Versicherungen eine Verschlechterung ergibt. Es wird mehr Teilschuld geben und – für die Wiener durchaus bekannt – es wird mehr Hupsignale geben. Wie das auf dem Land draußen ausschaut, muss man erst sehen.

Weiters positiv ist auch die Eindämmung des Schilderwaldes und die zweite Linie vor allem für die Zweiradfahrer, denn die haben einfach weniger Knautschzone, und die brauchen das, um besser in den Kreuzungen zu sehen.

Gut ist noch, dass die Radfahrstraßen herausgefallen sind. Die Wiener, vor allem die Wiener Grünen, werden das vielleicht nicht so gut finden: Sie glauben ja in der Zwi­schenzeit auch, dass sie für die Radfahrstraßen keine StVO brauchen. – Ich glaube sehr wohl, dass sie sie brauchen, und ich glaube, dass es auch gut ist, dass sie nicht drinnen sind.

Und damit kommen wir gleich zu den negativen Sachen: Kommen wir zum eigentlichen Punkt, der laut ursprünglicher Vorlage so viel mehr an Sicherheit bringen soll, nämlich das Thema Fahrradfahren. Fahrradfahren ist ja gut und gesund und daher auch zu be­grüßen, woran es aber meines Erachtens mangelt, vor allem in den Städten – und es wird immer mehr: es ist nicht nur in Wien so, es ist auch in Linz, Steyr und so weiter, es ist in etlichen Städten so –, ist die Disziplin der Zweiradfahrer, die Disziplin der Fahr­radfahrer. Diese ist unter jeder Kritik.

Ein Kollege hat mir erst gestern wieder von einem Unfall mit einem Fahrrad und einem Auto erzählt, und da soll man nicht lachen: Das Auto ist beschädigt, der Fahrradfahrer hat keinen Schaden, aber er hat Fahrerflucht begangen. Und da muss man wirklich einmal darüber nachdenken, wie man Fahrradfahrer dingfest machen kann, beispiels­weise durch eine Haftpflichtversicherung oder eine Kenntlichmachung.

Was den Radfahrhelm angeht, ist man inkonsequent. Wenn ich heute vorschlage und das gesetzlich regeln möchte, dass es bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Pflicht ist, einen Helm zu tragen, dann ist das aus medizinischer Sicht durchaus nachvollziehbar. Aber was ist mit Kindern, die über 12 Jahre alt sind? Was ist mit den Erwachsenen? Brauchen die keinen Schutz? Und wie schaut es aus, wenn ein Kind auf den Spielplatz fährt, die Eltern sagen: Nimm den Helm!, das Kind setzt den Helm auf, hat aber beim Zurückfahren das Ganze schon wieder vergessen – und es passiert ein Unfall. Wie ist es da mit der Versicherung?

Hier ist unserer Meinung nach das Gesetz unausgegoren, und wir werden es daher auch in Summe ablehnen, genauso wie wir den Gesetzesantrag der Grünen ablehnen werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


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