Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 229

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Welche Geräte sind gemeint? – Sie kennen Sie alle, das sind die CT- und MRT-Gerä­te, also Computer- und Magnetresonanztomographiegeräte, die Herzkatheterarbeitsplät­ze und die Positronen-Emissions-Tomographiegeräte.

Von wie vielen Geräten reden wir in Österreich, und wie war die Entwicklung? – CTs hatten wir in Österreich 2008 249, das sind gegenüber 1997 um 20 Prozent mehr. Die Zahl der MRT-Geräte hat sich in diesem Zeitraum verdoppelt, wir haben insgesamt 150. Die Zahl der Herzkatheterarbeitsplätze hat sich von 31 auf 44 erhöht.

Sehr geehrte Damen und Herren, damit liegt Österreich gemeinsam mit Belgien und Italien im europäischen Spitzenfeld, und ich darf anfügen, dass zum Beispiel Deutsch­land umgerechnet auf eine Million Einwohner ungefähr die Hälfte an MRT- und CT-Ge­räten hat.

Was hat nun der Rechnungshof festgestellt? – Ich darf auf ein paar Punkte eingehen.

Zum einen hat der Rechnungshof gesagt, dass bei allen sechs Großgerätearten der tatsächliche Gerätebestand um 30 bis 40 Prozent höher als der idealtypische Bestand und somit überhöht ist. Interessant ist auch, dass im Zeitraum April 2005 bis Juni 2009 die bundesländerspezifischen Geräteobergrenzen insgesamt achtmal geändert wur­den. Es ist für mich nachvollziehbar, wenn der Rechnungshof kritisiert, dass weder ei­ne nachhaltig ausgerichtete noch zeitlich angemessene Planung erkennbar ist.

Außerdem bemängelt der Rechnungshof, dass die Daten und Statistiken nicht geeignet waren, die Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit und Auslastung zu beurteilen. Warum? – Weil unklare Begriffe und Angaben sowie verschiedene Zählweisen Interpretations­spielräume des Großgeräteplanes zulassen. In meinen Augen ist es ärgerlich, dass verschiedene Zählweisen eine seriöse Vergleichbarkeit kaum oder gar nicht ermögli­chen – eine Situation, die wir leider nicht nur bei medizinisch-technischen Großgeräten feststellen müssen, sondern auch in vielen anderen Bereichen. Es ist höchst an der Zeit, dass wir die Vergleichbarkeit herstellen.

Meiner Überzeugung nach wichtig ist auch die Vernetzung des intra- und extramuralen Bereiches, das heißt die gemeinsame Nutzung von Großgeräten aus beiden Berei­chen. Als positives Beispiel führt der Rechnungshofbericht das Krankenhaus Zell am See an. Eine mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger abgeschlossene Verrechnungsvereinbarung bewirkte eine verstärkte Auslastung des MRT-Gerätes und schuf zusätzliche Einnahmen für das Krankenhaus. Für mich ein nachahmenswertes Beispiel.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mangelnde Planung, mangelnde Koordination, man­gelnde Auslastung führen zu Kosten, die wir uns nicht mehr leisten können. Als Bür­germeister kann ich Ihnen sagen, dass meine Gemeinde bereits über 20 Prozent der Finanzkraft für Abgänge der Krankenanstalten aufzuwenden hat. Für mich führt kein Weg an einer Optimierung der Ausgaben vorbei, und für mich führt auch kein Weg an der Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen vorbei, denn wir wollen uns auch in Zukunft medizinisch-technische Entwicklungen leisten können, wir wollen auch in Zu­kunft der Bevölkerung so wie bisher bestmögliche medizinische Qualität zur Verfügung stellen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass es im heurigen Jahr zu einer länderübergreifenden Kooperation zwischen Oberösterreich und Niederösterreich ge­kommen ist. Landeshauptmann Dr. Pühringer und Landeshauptmann-Stellvertreter So­botka als Krankenanstaltenreferenten vereinbarten einen Kooperationsvertrag zur nu­klearmedizinischen Versorgung der Kliniken Amstetten, Amstetten-Mauer und Waidho­fen an der Ybbs auf der einen Seite und der Landesnervenklinik Wagner-Jauregg in Linz auf der anderen Seite – eine Win-Win-Situation für beide Bundesländer, weil ei­nerseits im Krankenhaus Wagner-Jauregg für Krebs- und Neurologie-Patienten die Zahl


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