Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 238

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Diese Zahlen sollen nur darauf hinweisen, dass es notwendig ist, Reformen durchzu­führen und jedes Potential zu heben, damit gerade im Bereich der Gesundheit die Fi­nanzierung auch zukünftig sichergestellt ist.

Wenn Sie sich die Berichte ansehen, die heute im Zusammenhang mit der Gesund­heitsreform 2005 beziehungsweise mit medizinisch-technischen Geräten auf der Ta­gesordnung stehen, so sehen Sie, dass sehr viel Potential vorhanden ist und sehr viel Geld eingesetzt wird, ohne dass ausreichend geplant wird, ohne dass ausreichend die Qualität sichergestellt wird und ohne dass darauf geachtet wird, dass die Mittel, die Ressourcen tatsächlich so eingesetzt werden, dass die Auslastung auch gegeben ist.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass im Bereich der Gesundheitsfinanzierung immer noch eine integrierte Angebotsplanung und Leistungsangebotsplanung ausstän­dig ist – eine Maßnahme, die bereits im Rahmen der Gesundheitsreform 2005 ange­dacht war. Das heißt, der gesamte Gesundheitsbereich wäre zu betrachten, der statio­näre Bereich, der niedergelassene Bereich, der Rehabilitationsbereich und der Pflege­bereich.

Es wäre in diesem Bereich aber auch notwendig, eine transparente und umfassende Darstellung der Finanzierung der Fondskrankenanstalten herbeizuführen, weil nur da­durch eine optimale Mittelverwendung möglich wäre. Es wäre notwendig, die regio­nalen Strukturpläne Gesundheit so zu gestalten, dass sie tatsächlich vergleichbar sind und dass man sieht, wo Ressourcen erforderlich sind und wo Mängel beziehungsweise Überversorgungen gegeben sind.

Bei den medizinischen Großgeräten wäre es notwendig, eine Planung durchzuführen, die es zum einen tatsächlich möglich macht, die Auslastung feststellen zu können, es gleichzeitig aber auch ermöglicht, Kooperationen einzugehen und zu wissen, welcher Aufwand in dem Bereich vorhanden ist.

Die Grundlagen beziehungsweise Empfehlungen liegen auf dem Tisch. Es wäre also notwendig, die Reformen durchzuführen. Dass sie notwendig sind, zeigen nicht nur die budgetären Zahlen der Vergangenheit, sondern auch die künftigen Entwicklungen Blick­richtung 2010 bis 2015. Es ist davon auszugehen, dass von 2010 bis 2015 die Ver­schuldung wiederum um zirka 44 Milliarden € zunehmen wird, so wie sie in den voran­gegangenen fünf Jahren von 2006 bis 2010 um 44 Milliarden € gestiegen ist. Das ist ein Signal dafür, dass wir Reformen brauchen. Wir können sie nicht aufschieben. Dass wir Möglichkeiten haben, zeigen die Berichte, die heute auf der Tagesordnung stehen.

Ich hoffe, dass der Rechnungshof Sie wiederum wie in allen anderen Bereichen als Partner gewinnen kann, um die Reformen auf die Bahn zu bringen, damit die Vergan­genheit die Zukunft nicht auffrisst, was eben der Fall sein könnte. Wenn wir keine Re­formen setzen, besteht die Gefahr dazu. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall. – Abg. Mag. Gaßner: Wir applaudieren länger, als Sie geredet haben!)

21.06

21.06.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Herren Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschus­ses, den vorliegenden Bericht III-125 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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