Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 93

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Beamtenschaft, die da sehr viel Wissen, sehr viel Know-how hineingesteckt und letztendlich investiert hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun, welche Änderungen sind mit diesem Fremdenrechtsänderungsgesetz verbun­den? – Es sind dies vier konkrete Punkte. Zur Wiederholung für alle, die sich mit diesem Thema nicht so intensiv auseinandergesetzt haben:

Erster Punkt: die Anwesenheitsverpflichtung, die heute schon sehr viel diskutiert und kritisiert worden ist, mit der es uns gelingt, Asylverfahren in Österreich effizienter und schneller abzuwickeln.

Zweiter Punkt: Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte sorgen wir für ganz klare Regeln, was die Zuwanderung betrifft.

Dritter Punkt: Deutsch vor Zuwanderung. (Abg. Kickl: Augenauswischerei!)

Vierter Punkt. Umsetzung der Rückführungsrichtlinie.

Ich sage Ihnen: Diese vier Meilensteine, die wir hier setzen, sind einfach wichtig und richtig, weil das zu mehr Sicherheit führt und für sozialen Frieden sorgt, weil damit auch eine erfolgreiche Integration möglich ist und wir es dadurch schaffen, die Asylverfahren schneller abzuwickeln. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber gestatten Sie mir, in aller Kürze auf die vier Punkte einzugehen. Ich darf mit der Anwesenheitsverpflichtung beginnen. Zur Frage: Warum brauchen wir diese Anwesen­heitsverpflichtung? – Weil diese Anwesenheitsverpflichtung letztendlich im ureigens­ten Interesse des Betroffenen ist, weil wir nur mit der Unterstützung des Betroffenen so schnell wie möglich klären können: Wer ist er? Woher kommt er? Welche Route hat er genommen? Aus welchen Gründen hat er das Land verlassen? Nur so können wir so rasch wie möglich feststellen, ob Österreich für das Asylverfahren letztendlich zuständig ist.

Ich sage Ihnen ganz offen und ehrlich: Ein effizientes, reibungsloses Verfahren ist uns einfach wichtig. Und ich glaube, es ist im ureigensten Interesse des Betroffenen, dass das auch so schnell wie möglich geklärt wird. Versetzen Sie sich in die Situation eines Flüchtlings, der sein Land verlässt – aus den verschiedensten Gründen: seien es religiöse Gründe, ethische Gründe oder weil er vom Tod bedroht ist (Abg. Scheibner: Oder wirtschaftliche Gründe!) –, dann werden auch Sie der Meinung sein: Man wird sich gerne fünf bis sieben Tage zur Verfügung stellen, um all diese Fragen abzuklären, um dieses Verfahren eben rasch in Gang zu setzen und rasch abzuklären, ob Österreich für dieses Asylverfahren zuständig ist. Es ist diese Anwesenheits­verpflich­tung nur im ureigensten Interesse des Betroffenen (Abg. Mag. Korun: Wenn ein Asylwerber in Freiheit ...!) und natürlich auch im Interesse der österreichischen Bevölkerung. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum zweiten Punkt, zur Rot-Weiß-Rot-Karte: Mit dieser Rot-Weiß-Rot-Karte schaffen wir ein neues Zuwanderungsmodell mit ganz klaren Regeln, wie Zuwanderung statt­zufinden hat. Das heißt ein ganz klares Ja zu einer geregelten Zuwanderung – unter bestimmten Voraussetzungen und Kriterien. (Abg. Ing. Westenthaler: Ohne Deutsch?! Sie müssen nicht Deutsch können!)

Ich glaube, jeder, der sich in Österreich umschaut, weiß, dass wir gerade qualifizierte Kräfte brauchen, von Wissenschaftlern, Forschern bis hin zu qualifizierten Fachkräften. Wir brauchen dieses qualifizierte Personal für die Wirtschaft (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler), und zwar deswegen, damit die Unternehmungen nicht den Standort Österreich verlassen, sondern hier bei uns in Österreich bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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