Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 94

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Mit diesem kriteriengeleiteten Zuwanderungssystem sind zwei Rechte verbunden: Recht auf Aufenthalt und Recht auf Arbeitsmarktzugang.

Ich darf zum dritten Punkt kommen: Deutsch vor Zuwanderung, ein ganz wesent­liches Element. Ich halte das deswegen für ein wesentliches Element, weil gerade Deutsch ein wesentlicher Schlüssel für eine erfolgreiche Integration ist. Ich glaube, dass wir hier in keinster Weise zu viel oder zu wenig verlangen, weil es letztendlich auf der ganzen Welt möglich ist, sich diese Deutschkenntnisse anzueignen.

Auch das ist wieder im ureigensten Interesse des Betroffenen: Es muss doch bitte jemand seinen Einkauf selbständig bewerkstelligten können (Zwischenruf des Abg. Scheibner. – Abg. Mayerhofer: NÖM hat das schon eingestellt!), zum Arzt gehen können, in die Schule gehen können, um sich über die Leistungen seines Kindes zu erkundigen! Wie sonst soll es wohl gehen, wenn jemand hier lebt und nicht Deutsch kann? Wenn er nicht Deutsch kann, kann er sich nicht integrieren und letztendlich auch keiner Arbeit nachgehen oder sich im gesellschaftlichen Leben wohl fühlen! (Zwischen­ruf der Abg. Mag. Korun.)

Auch frauenpolitisch sehe ich eine ganz große Chance. Denken Sie an die Frauen aus den patriarchalen Systemen! Gerade für diese Frauen ergibt sich jetzt die Chance, endlich einmal einen Zugang zur Bildung zu erlangen. Das halte ich für einen ganz wesentlichen Punkt aus frauenpolitischer Perspektive. Ich glaube, dass das ein Startvorteil und ein Mehrwert für die Frauen aus patriarchalen Strukturen sein kann. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Wichtig ist mir natürlich auch, dass damit auch eine gewisse Wertevermittlung einhergeht (Abg. Mag. Korun: Was sind Ihre Werte?), weil man sich nur in einem Land wohlfühlen kann, wo man sich mit den Werten auseinandergesetzt hat und diese Werte auch akzeptiert. Denn: Nur unter der Akzeptanz unserer Werte ist letztendlich ein Miteinander möglich. (Abg. Mayerhofer: Frau Minister, Sie wohnen nicht im 15. Bezirk ...! – Abg. Ing. Westenthaler: Warum muss man nicht Deutsch können, um nach Österreich zu kommen? – Abg. Mayerhofer: In Kanada muss man zwei Sprachen können!)

Selbstverständlich haben wir uns auch über eine ganz wichtige Zielgruppe, nämlich die Studentinnen und Studenten, Gedanken gemacht. Was meine ich damit? – Ich meine damit, dass es in Zukunft für Studenten unter gewissen Voraussetzungen möglich sein soll, im ersten Studienabschnitt 10 Stunden zu arbeiten, im zweiten Studienabschnitt maximal 20 Stunden zu arbeiten, und zwar ohne Arbeitsmarktprüfung. Alles über dieses Stundenkontingent erfordert eine Arbeitsmarktprüfung.

Natürlich gibt es auch Überlegungen für jene, die ihr Studium fertig abgeschlossen haben. Da gibt es die Möglichkeit, sich innerhalb der nächsten sechs Monate einen Job zu suchen und auf die Rot-Weiß-Rot-Karte umzusteigen.

Vierter Punkt: Umsetzung der Rückführungsrichtlinie. – Damit erledigen wir auch euro­parechtliche Verpflichtungen beziehungsweise kommen diesen nach.

Wenn man sich die Breite all dieser Punkte anschaut, dann kann man erkennen, dass in diesem Fremdenrechtsänderungsgesetz sehr viele Chancen stecken, sehr viele Vorteile: für den Arbeitsmarkt, für die Wirtschaft, für eine erfolgreiche Integration und vor allem für die Sicherheit dieses Landes.

Als Sicherheitsministerin stehe ich für die Sicherheit dieses Landes, und ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz einen richtigen Schritt in die richtige


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