Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 95

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Richtung, nämlich in Richtung mehr Sicherheit, machen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mayerhofer: Nein, Frau Minister, davon bin ich nicht überzeugt!)

13.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.48.57

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ziel dieses Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2011 ist es unter anderem, die Zuwan­derung nach Österreich besser zu regeln, zu steuern und die Erteilung der Aufent­haltsgenehmigungen stärker am Arbeitskräftebedarf in Österreich zu orientieren.

Durch die Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte, der Blauen Karte EU sowie der Rot-Weiß-Rot-Karte-plus für Familienangehörige sollen verstärkt hochqualifizierte Zuwan­derer, die die österreichische Wirtschaft dringend braucht (Abg. Mayerhofer: Was?! Was?!), nach Österreich eingeladen werden. (Abg Kickl: Tun Sie’s dann inserieren in Indien?! – Abg. Mayerhofer: ... bringt mehr Erträge!)

Sehr geehrte Damen und Herren, eine verantwortungsvolle Zuwanderungspolitik muss sich primär an den Interessen Österreichs orientieren. Daher wird ein neues, kriterien­geleitetes System vorgeschrieben. Dieses System wurde von Experten und den Sozialpartnern gemeinsam erarbeitet.

Sehr geehrte Damen und Herren! Vorgeschrieben werden auch der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse bereits vor dem Zuzug nach Österreich (Abg. Mag. Stefan: Ist ja keine Voraussetzung!) und eine bis zu siebentägige Anwesenheitspflicht für Asyl­werber in der Erstaufnahmestelle. Der Erwerb der deutschen Sprache ist aus meiner Sicht der Grundstein für eine erfolgreiche Integration in Österreich.

Dieses neue Fremdenrechtsänderungsgesetz bietet klare Regeln. Österreich wird auch in Zukunft all jenen Menschen Asyl gewähren, die es brauchen, die in Lebensgefahr sind. (Abg. Mag. Stefan: Die nicht in Lebensgefahr sind!) Wir haben als Österreicher über Jahrzehnte hinweg unter Beweis gestellt, dass wir Asyl sehr, sehr ernst nehmen.

Ich erinnere beispielsweise nur daran, wie viele Österreicher nach dem Zweiten Weltkrieg aufgenommen wurden, wie viele Ungarn nach den dramatischen Ereignis­sen, die es gegeben hat, in Österreich aufgenommen wurden, und ich erinnere auch an die Jugoslawien-Krise. Wir stehen dazu klar und deutlich. Wir müssen klar differenzieren zwischen Asyl und Zuwanderung. (Abg. Scheibner: Genau!) – Darauf, Herr Kollege Scheibner, lege ich ausdrücklich großen Wert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein klares Reglement, das klar diffe­ren­ziert zwischen Zuwanderung und Asyl, und das nehmen wir in diesem Zusam­menhang sehr ernst. (Abg. Kickl: Wirtschaftsflüchtlinge!)

Ich darf diese Gelegenheit nutzen, um der bisherigen Innenministerin, Sicherheits­ministerin Dr. Maria Fekter von dieser Stelle aus Danke zu sagen. Frau Bundes­ministerin Fekter ist in der Vergangenheit klar und deutlich für Sicherheit gestanden. Sie ist klar und deutlich zu ihren über 30 000 Mitarbeitern gestanden, auch dann, wenn es Gegenwind gegeben hat. (Abg. Neubauer: ... sind unsere Polizisten!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Bundesministerin Fekter ist für sinkende Kriminalität gestanden, sie stand für den „Nationalen Integrationsplan für Integration“, für die Lösung des Folgeantragsproblems – das auch eines ist, auf das der Kollege Scheibner hingewiesen hat – und für ein geordnetes Fremdenrecht. (Zwischenruf der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite