Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 104

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Bestimmungen, in diesen Diskussionen, gehe ich davon aus, dass man mit der jeweiligen und auch dieser Vorlage richtig liegt, weil versucht wurde, diese schwierige Problematik entsprechend zu lösen und einer Bewertung zuzuführen.

Denken Sie an die vielen Abänderungsanträge, die auch seitens der SPÖ eingebracht worden sind und hineinverhandelt wurden – Kollegin Lueger ist darauf eingegangen –: zusätzlich eine raschere Anerkennung von Qualifikationen, eine genauere Definition von von Abschiebung bedrohten Personen, die Durchsuchungsbestimmungen, die zuvor völlig anders ausgeschaut haben, dass die Bestimmungen der EMRK in allen Fällen, in allen Stadien des Verfahrens eingearbeitet werden und zu berücksichtigen sind. – Das sind sehr wesentliche Elemente, die uns seitens der sozialdemokratischen Fraktion sehr wichtig waren.

Und übrigens, Herr Kollege Steinhauser, möchte ich noch einmal auf eines hinweisen: Es war in der Frage der Anwesenheitspflicht im Erstaufnahmezentrum sehr wichtig, ganz genau überprüfen zu lassen, ob da die Verfassungsmäßigkeit gegeben ist – und es ist dabei ein ganz klares Ja herausgekommen: Die Anwesenheitspflicht ist nicht verfassungswidrig und nicht als Haft zu sehen. Daher haben wir auch hier ein reines Gewissen.

Aber natürlich gibt es nach wie vor Kritikpunkte, zu denen man unterschiedlicher Meinung sein kann, aber eines ist wichtig: Es müssen faire Bedingungen vorherrschen, und diese fairen Bedingungen herrschen ab sofort vor. Die Menschen, die zu uns kommen, aus den unterschiedlichsten Gründen, müssen relativ rasch wissen, was sie erwartet. Sie müssen auch relativ rasch Bescheid bekommen, ob sie berechtigt sind, in unserem Land zu bleiben, oder ob sie dieses Land wieder verlassen müssen. Ich glaube, das ist fair, und das ist notwendig.

Es gibt natürlich Umstände, die es absolut unvermeidbar machen, dass Menschen in Schubhaft kommen müssen. Daher war es auch sehr wichtig, dieses Thema der Schubhaft intensiv zu diskutieren und darauf zu beharren und daran festzuhalten, dass die Schubhaft wirklich das letzte Mittel ist, dass sehr viele Maßnahmen vorher zur Anwendung kommen müssen und immer die gelinderen Maßnahmen im Vordergrund stehen müssen und erst als Ultima Ratio die Schubhaft angewendet werden darf.

Und ich verweise noch einmal darauf, dass es nicht richtig ist – so wie Sie von den Grünen das dargestellt haben –, dass Kinder in Schubhaft genommen werden. Das ist explizit ausgeschlossen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich glaube, hier ist ein wesentlicher Schritt getan. Wir regeln erstmalig in ganz konkreter Weise die Zuwanderung. Wir regeln die Situation mit Menschen, die in unserem Land um Asyl ansuchen. Und daher bitte ich Sie, noch einmal darüber nachzudenken, ob nicht auch Sie einen Weg finden, diesem Gesetz zuzustimmen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Cap: Das war jetzt sehr überzeugend!)

 


14.22.12

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrte Herren und Damen Kollegen! Sehr geehrter Herr Klubobmann, danke für die überzeugenden Eingangs­worte. Ich kann Ihnen nur überzeugend sagen, dass wir keinen Weg finden werden, diesem Gesetz zuzustimmen. Das wird den Herrn Klubobmann zwar nicht wundern, aber ich werde ein paar Gründe nennen, die das vielleicht noch etwas deutlicher machen, als es bisher schon herausgekommen ist.

 


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