Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 130

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13. Familienbeihilfe. Hier darf ich das berühmt-berüchtigte Karterl der FPÖ zum Vorschein bringen (die Rednerin stellt eine Tafel auf das Rednerpult), denn diese Petition haben 11 845 Österreicherinnen und Österreicher unterschrieben (Beifall bei der FPÖ) und damit ihre Unterstützung für dieses Anliegen kundgetan. Ich gratuliere dir, Carmen, das ist sicher ein ganz toller Erfolg. Du hast den Nerv der Menschen wirklich getroffen.

Ein nach wie vor großer Kritikpunkt am Petitionsausschuss ist jener, dass es immer wieder Schwierigkeiten mit Zuweisungen an einen bestimmten Ausschuss gibt, obwohl dies oft inhaltlich hundertprozentig möglich wäre. Es passt aber oft nicht ins Konzept der Regierungsparteien, und die Petition oder Bürgerinitiative wird daher nur zur Kennt­nis genommen.

Ich möchte einen Spruch wiederholen, den ich schon so oft gesagt habe: Kenntnis­nahme ist im Prinzip ein Begräbnis erster Klasse für jegliche Bürgerinitiative oder Petition! (Beifall bei der FPÖ.)

Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, was geschieht damit? – Sie kommt in den Sammelbericht, wird einmal kurz diskutiert und mit vielen anderen gemeinsam abgestimmt.

Dasselbe Problem ergibt sich aber auch bei der europäischen Bürgerinitiative. Da sind die Voraussetzungen natürlich wesentlich höher. Es muss eine Mindestzahl von 1 Million Personen unterschreiben. Und was ist die Folge? – Sie ist rechtlich absolut nicht verbindlich, sondern die Kommission muss sich nur ernsthaft damit beschäftigen.

Soweit zum Vorschlag von Bundeskanzler Faymann, eine Bürgerinitiative gegen den Atomstrom europaweit einzuleiten und damit auch noch einen großen politischen Erfolg einzufahren. – Das stimmt ganz einfach nicht.

Eine Bürgerinitiative, zu der es auch ein Hearing im Petitionsausschuss gegeben hat, wurde vom Präsidenten des österreichischen Zivil-Invalidenverbandes, Herrn Dr. Voget, eingereicht. Es geht darin um die Evaluierung und gleichzeitig um die Anpassung des Pflegegeldes. Immerhin wurde es 1993 eingeführt, aber bis dato nicht evaluiert. Es gab eine Inflation, das heißt, das Geld für die Behinderten wurde weniger und weniger. Die Behinderten müssen von der familiären und informellen Unterstützung auf die institutionelle Pflege ausweichen, die natürlich Arbeitsplätze bringt, aber sehr oft für die Behinderten absolut nicht das ist, was sie sich vorstellen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat dazu eine kurze Stellungnahme abgegeben, und ich möchte diese hier wiederholen. In der Stellungnahme heißt es, eine jährliche Erhöhung des Pflegegeldes ist im Hinblick auf die gesamte budgetäre Lage einfach nicht möglich.

Was das Bundesministerium aber verschweigt, ist, dass es sehr wohl einen erschwer­ten Zugang für die 1. und die 2. Pflegestufe gibt und dass dadurch die Anzahl der Anträge auf diese 1. und 2. Pflegestufe von 60 000 auf 50 000  zurückgegangen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist wieder Sparen bei den Ärmsten, bei jenen, die unbedingt unsere Hilfe brauchen. – Und das wollen wir Freiheitliche nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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