Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 131

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14.49.25

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte ZuseherInnen! Frau Kollegin Winter, es ging in der Bürger­initiative nicht um die Evaluierung des Pflegegeldes, sondern um die Valorisierung.

Ich denke, dass mit diesem Sammelbericht einmal mehr deutlich geworden ist, wie wichtig es ist, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, aktuelle Themen über Petitionen und Bürgerinitiativen an das Parlament, die höchste politische Ebene, heranzutragen. Durch entsprechende Bearbeitung bekommen diese Themen auch die notwendige Aufmerksamkeit und Relevanz.

In die letzten Ausschüsse wurden immer wieder Initiatorinnen und Initiatoren von stark unterstützten Bürgerinitiativen und Petitionen gemeinsam mit VertreterInnen aus den zuständigen Ministerien zu Hearings eingeladen. Drei solcher Hearings gab es allein im letzten Ausschuss im April.

Auf eine dieser Bürgerinitiativen möchte ich näher eingehen, nämlich auf die Bürger­initiative für mehr Verteilungsgerechtigkeit aus Oberösterreich. Sie wurde zwar keinem Ausschuss zugewiesen, sorgte aber im Hearing für sehr rege Diskussion unter den Experten und Abgeordneten. Der Weg über die Bürgerinitiative wurde genützt, um unter anderem auf die ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilung aufmerksam zu machen und einen fairen Beitrag der Reichen zur finanziellen Absicherung des Sozialstaates zu fordern. Im Zuge der Ausführungen hat der Erstunterzeichner der Bürgerinitiative, Landesrat Dr. Hermann Kepplinger, deutlich gemacht, dass hohe und höchste Einkommen stärker ansteigen als durchschnittliche Einkommen und dass Einkünfte aus Vermögen im Unterschied zu Einkünften aus Löhnen und Gehältern überproportional zunehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur die in den Hearings bearbeiteten Petitionen und Bürgerinitiativen werden im Parlament ernst genommen, sondern auch jene, die von Einzelpersonen über Abgeordnete eingebracht und an die jeweiligen Fachaus­schüsse weitergeleitet werden. Für die drei Petitionen betreffend „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“, „Eine rasche, menschenrechtskonforme und humanitäre Reform des österreichischen Fremdenrechts“ und „Übernahme der ‚Neuen Mittelschule‘ (steiri­sches Modell) in das Regelschulsystem“ ergibt sich in der Folge die Möglichkeit, auf sachlicher Ebene lösungs- und zukunftsorientiert weiterzudiskutieren und darin ent­haltene Forderungen und Vorschläge in die Diskussion und in Gesetzesnovellen einfließen zu lassen.

Ich finde, dadurch wird deutlich, wie wichtig es ist, sich einer Sache anzunehmen und den Weg ins Parlament – über eine Petition indirekt über einen Abgeordneten oder mit mindestens 500 Unterschriften über eine Bürgerinitiative – nicht zu scheuen. Künftig werden über ein Web-Portal der Parlaments-Homepage sämtliche Bürgerinitiativen präsentiert werden, und es wird möglich sein, ein Thema elektronisch durch eine Unterstützungserklärung direkt und unkompliziert zu unterstützen.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen durch Öffentlichkeitsarbeit darauf aufmerksam gemacht werden. Wir wollen die Aktivitäten des Ausschusses und das Petitionsrecht insgesamt besser darstellen. Möglichst viele sollen darüber informiert sein, dass sie ihre Anliegen, die sich auf die Bundesgesetzgebung beziehen, in Form von Petitionen und Bürgerinitiativen einbringen können. Ich denke, dass wir durch die gute und konstruktive Zusammenarbeit der Fraktionen im Ausschuss bereits positive Verän­derungen für die Einreicher und Einreicherinnen von Petitionen und Bürgerinitiativen bewirken konnten, und bin überzeugt davon, dass es in unserem gemeinsamen Interesse ist, diesen Weg weiterzugehen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.53

 


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