Übernahme der Koordination der Ermittlungstätigkeit durch Bundeskriminalamt
Einrichtung einer SOKO
Das Kabinett des Bundesministers wurde über die Ergebnisse der Sitzung informiert. Somit ist davon auszugehen, dass Innenminister Platter in vollem Umfang informiert wurde.
Die verdeckte Ermittlerin beginnt mit 27.4.2007 zu arbeiten. Obwohl bereits die SOKO kriminalpolizeilich ermittelt, stützt man sich auf das Sicherheitspolizeigesetz. Die verdeckte Ermittlerin nimmt unrechtmäßiger Weise DNA-Proben ab. Ihre 15-monatige Tätigkeit führt zu keinerlei strafrechtlich relevanten Ergebnissen. Im gerichtlichen Strafverfahren sollen deshalb ihre Ermittlungserkenntnisse verschwiegen werden. Erst durch den Einsatz eines Privatdetektives kann die verdeckte Ermittlung aufgedeckt werden und ihre entlastenden Ermittlungsergebnisse dem Prozess zugeführt werden.
Am 18.12.2007 berichtet die SOKO (Zwettler/Böck) an Generaldirektor für öffentliche Sicherheit „Problemstellungen der Unternehmen entwickelt sich von den Anschlägen weg in Richtung der geschäftsstörenden Demonstrationen“.
Auch im Sicherheitsbericht für das Jahr 2007 wird auf Seite 213 unter dem Punkt „Militante Tierrechtsszene“ vermerkt: „Die Anzahl der Straftaten durch militante Tierrechtsgruppen ist konstant relativ gering.“
Der SOKO war bewusst, dass die geschäftsstörenden Demonstrationen der zentrale Punkt der Auseinandersetzung sind. Trotzdem wurde weiter ermittelt und mangels konkreter Tatvorwürfe die nebulosen Anschuldigungen auf Bildung einer kriminellen Organisation nach § 278a StGB erhoben.
Am 23.1.2008 wird ein Schreiben von SOKO-Leiter Obstlt Josef Böck an GD Dr. Buxbaum und den Stv. GD Lang verfasst und folgendes vorgeschlagen:
Bei jeder angemeldeten Demonstration im gesamten Bundesgebiet muss ein LVT-Beamter anwesend sein.
Zusätzlich sollen mindestens zwei WEGA-Beamte pro Demonstration abgestellt werden.
Als Grund wird angegeben: Das hätte sich vor Weihnachten bewährt und würde die militanten Tierschützer auch in der Öffentlichkeit in das Licht außergewöhnlich gefährlicher Demonstrationen rücken, was die Rädelsführer auch wären.
Es gilt somit in der Öffentlichkeit ein Bild der „Gefährlichkeit“ zu erzeugen und Tierschutzaktivitäten in der Wahrnehmung Dritter negativ zu beeinflussen.
Im Dezember 2007/Jänner 2008 wird erstmals der § 278a StGB - Bildung einer kriminellen Organisation durch die SOKO im Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft eingebracht. Ab jetzt werden die Anträge der SOKO und die Beschlüsse der Staatsanwaltschaft auf § 278a StGB gestützt. Diese Vorgangsweise wird bis jetzt durch Justizministerin Bandion-Ortner gedeckt. Erwünschter Nebeneffekt: Die Möglichkeiten der Überwachung werden dadurch erweitert und auch genützt.
Obwohl oder gerade weil bis zu diesem Zeitpunkt den Beschuldigten keine strafbaren Taten nachgewiesen werden konnten, wird die strafrechtliche Gangart verschärft.
Die Anwendung des § 278a StGB scheitert schon daran, dass mindesten eine 10 Personen für das Vorliegen einer kriminellen Organisation notwendig sind. Es werden 13 Beschuldigte nach § 278a StGB angeklagt. 8 sind beim Verein gegen Tierfabriken (VGT) - 5 bei der Basisgruppe Tierrechte (BaT) aktiv.
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