Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 205

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nachlese, steht dort geschrieben, dass er den Rücktritt unter der Bedingung angeboten hat, dass eine Regierung der nationalen Einheit gebildet wird. Das ist etwas leicht anderes, als Sie es dargestellt haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. Ruf bei der FPÖ: Wie immer!  Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle auch noch einmal dem Thema Praktikantinnen und Praktikanten widmen und zu Beginn die Situ­ation im öffentlichen Dienst darstellen. Aus einer aktuellen parlamentarischen Anfrage an die Ministerien weiß ich, dass dort im letzten Jahr 1 200 PraktikantInnen beschäftigt waren, und heuer werden mehr als 1 400 junge Menschen die Chance bekommen, ihr Praktikum im öffentlichen Dienst zu absolvieren. Der Vollständigkeit halber sei auch angemerkt, dass im laufenden Jahr auch über 500 Lehrlinge aufgenommen werden.

Ich sage das deshalb, weil gerade im öffentlichen Bereich die Bedingungen von Beginn an klar sind, unter denen die PraktikantInnen arbeiten können, sie werden nämlich zu den Bedingungen des Vertragsbedienstetengesetzes, auch mit dem entsprechenden Entlohnungsschema, aufgenommen. Diese Klarheit wäre auch ein Vorbild für andere Branchen, und da gibt es durchaus auch Beispiele, da hat Frau Mag. Schatz nicht ganz unrecht.

Da wird zum Beispiel im Technikbereich, im Maschinenbau, eine Entlohnung von 4,80 € pro Stunde angeboten. Das ist nicht in Ordnung und sicher keine adäquate Entloh­nung für jemanden, der die HTL schon fertig hat und mitten im Maschinen­bau­studium steht.

Es gibt auch Probleme mit der Sozialversicherung. Dazu ein konkreter Fall: Ein junger Mann macht Ferialpraxis, wird natürlich beim zuständigen Sozialversicherungsträger angemeldet, und die Mitversicherung wird abgemeldet. Das geht ganz automatisch. Der umgekehrte Weg, nach Beendigung der Ferialpraxis, geht nicht automatisch. Der junge Mann geht dann wieder weiter in die Schule, hat beim Schulskikurs in Kitzbühel einen Skiunfall, kommt ins Krankenhaus Kitzbühel, und da wird festgestellt, dass er eigentlich gar nicht versichert ist. Also das ist auch nicht im Sinne des Erfinders. (Ruf bei der FPÖ: Das gibt es nicht mehr!)

Diesen geschilderten Fall kann man natürlich schwer mit Gesetzen verhindern, denn es fehlten nicht die gesetzlichen Regelungen, sondern es fehlen einfach die Infor­mation und die Kommunikation. Wir haben ja diese Studie, die ganz frisch vorliegt, angesprochen, die schlägt ja auch Lösungsansätze vor. Sie zeigt auch auf, dass gerade bei Schülerpraktika die Schwierigkeiten seltener sind, aber in anderen Branchen wie Kunst, Kultur, Gesundheit, Sozialwesen, NGOs, Architektur, PR- und Werbeagenturen, teilweise auch bei den Medien, eine faire Entlohnung und eine soziale Absicherung nicht immer gegeben sind.

Die Studie zeigt auch, dass der überwiegende Teil der Praktika nicht als Ausbildung, sondern als Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist und die zustehenden Rechte aus unter­schiedlichen Gründen – weil die PraktikantInnen sich eine Wiederanstellung im nächs­ten Jahr oder nach Beendigung der Ausbildung erhoffen – nicht eingefordert werden. Da helfen auch nur die Aufklärung über die zustehenden Rechte und die notwendige Kommunikation und vor allem die Information über die Rechts­durch­setzung, denn wenn ein Recht nicht geltend gemacht wird, hilft auch das beste Gesetz nicht. Darauf hat der Herr Bundesminister schon hingewiesen.

Ein PraktikantInnengesetz – auch das haben wir schon gehört – würde ein Arbeitsrecht light darstellen und den derzeitigen Zustand, der nicht zufriedenstellend ist, bloß verfestigen. Wir werden daher dem Antrag auf Schaffung eines PraktikantInnen­geset­zes nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.24

 


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