Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 204

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nannte Schattenregierung, und wenn die nicht zu irgendeiner Gesetzesmaterie ihren Sanctus gegeben haben, dann geschieht eben nichts.

Tatsache ist aber, dass das genau Veränderungen in Bereichen verhindert, wo es wirklich notwendig wäre, dass etwas weitergeht. Arbeitsverhältnisse ändern sich im Laufe der Zeit, und es gibt ständig Handlungsbedarf. In diesem Bereich liegt eben das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz.

Jetzt komme ich einmal zu diesen Anträgen, die hier vorliegen, denn diese beruhen ja auch darauf, dass endlich einmal etwas getan wird und diese Neukodifikation des Arbeitsrechts auch durchgeführt wird. Angekündigt wird sie ja schon länger. Wie lange die Sozialpartner darüber beraten müssen, steht in den Sternen. Aber irgendwann einmal wollen wir eine Lösung sehen. Das ist eine Tatsache! (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

Nun zum Antrag der Frau Kollegin Schatz betreffend die geringfügig Beschäftigten, dass diese vollen Versicherungsschutz haben sollen  also auch die Arbeitslosenver­sicherung, denn alle anderen Bereiche sind ja abgedeckt. Es ist ja so, dass Teilz­eitangestellte und geringfügig Beschäftigte ebenfalls ein Recht auf Urlaub haben, im Krankheitsfall Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung und eine Pflegefreistellung haben und nach dem Abfertigungsrecht auch eine Abfertigung erhalten.

In den meisten Kollektivverträgen  natürlich gibt es welche, wo es das nicht gibt  sind ja auch Ansprüche auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld festgelegt. Das ist auch so ein Manko, das fehlt da noch, aber ich warne davor, Frau Kollegin Schatz  ich habe das ja schon im Ausschuss gesagt –, dass man geringfügig Beschäftigte auch unfallversichert, denn dann fallen sie genau aus diesen Bereichen heraus, wo sie auch andere Dinge bekommen.

47 Prozent der rund 305 000 geringfügig Beschäftigten in Österreich gehen eben nur einer geringfügigen Beschäftigung nach. 53 Prozent von diesen 305 000 beziehen ein weiteres Einkommen wie Pflegegeld, Kinderbetreuungsgeld, eine Pension oder ein Arbeitslosengeld. Außerdem kann es nicht so sein, dass aufgrund von nicht geleisteten Beiträgen ein voller Versicherungsschutz und Leistungsanspruch geschaffen werden. Damit würden dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Deswegen gibt es von uns dazu auch keine Zustimmung.

Was die Abschaffung der freien Dienstverträge betrifft, muss ich sagen, dass wir für eine freie Wahl der Beschäftigungsverhältnisse sind. Allerdings müssen natürlich auch die Rahmenbedingungen dafür so geschaffen werden, dass Beschäftigungsformen nicht missbräuchlich verwendet werden. Aber eine Abschaffung der freien Dienstver­träge scheint mir in diesem Bereich nicht zielführend zu sein.

Was die sogenannte Verbandsklage im Arbeits- und Sozialrecht betrifft, da muss ich sagen, dass ich diese Forderung begrüße, die sollte dort auch mit eingebaut werden, denn festgestellte Übertretungen und Umgehungen im ASVG genauso wie die Nicht­einhaltung von Mindestlöhnen und Unterentlohnung sind im neuen Lohn- und Sozial­dumpinggesetz nicht berücksichtigt, also genau diese Problematik. Deswegen bin ich auch für die Verbandsklage in diesem Bereich. (Beifall beim BZÖ.)

18.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. – Bitte.

 


18.20.09

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zu den Ausführungen des Kollegen Neubauer: Sie haben den Rücktritt des griechi­schen Ministerpräsidenten in den Raum gestellt. Wenn ich auf der ORF-Homepage


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