Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 203

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kommen schlichtweg und sagen, dass sie diese Vermittlungsschiene ausnützen möch­ten.

Ich habe schon gesagt, Arbeitsrecht light kann nicht die Antwort sein, denn wir haben, glaube ich, ein Vorbild, und dieses Vorbild sollten wir weiter ausbauen. Dass Sie mit Sozial­partnern nicht so wirklich können, kann ich irgendwie nachvollziehen  zwar nicht ganz, aber ja, Sie haben eine andere Meinung. Aber warum Sie so einen totalen Regu­lierungswahn haben, verstehe ich nicht. Alles muss in Gesetze, alles muss hinein. Lösen Sie sich davon! Die grüne Bewegung war doch immer eine Bewegung, in der man auch zugelassen hat, dass es gesellschaftspolitische Kräfte gibt, die Dinge regeln  und wir regeln sie. (Abg. Mag. Schatz: Verstehe ich Sie richtig, Sie wollen eine Deregulierung des Arbeitsrechtes?)

Die Sozialpartner sind dabei, sie zu regeln, denn wir haben zum Beispiel für die Pflichtpraktika in etlichen KVs die Entgeltfrage bereits gelöst: im Industrie-KV, im Gewerbe-KV, im Elektronik-KV und, und, und. Ich kann Ihnen jetzt die ganze Liste vorlesen, wenn Sie wollen. Sogar Forba, die die eine Studie gemacht haben, sind nicht zum Schluss gekommen, es müsse alles in ein Gesetz.

Ich weiß nicht, ob ein Arbeitsrecht light das ist, was Sie wirklich wollen, denn was heißt denn Arbeitsrecht light?  Ein Arbeitsrecht light bedeutet für eine bestimmte Gruppe von Menschen schlechtere Bestimmungen. (Abg. Mag. Schatz: Jetzt haben sie gar keine!) Wollen wir das denn wirklich?  Ich möchte ein Arbeitsrecht, und die gradu­ierten Praktikanten unterliegen diesem ganz normalen Arbeitsrecht (Abg. Mag. Schatz: Nein!), und bei diesen Graduiertenpraktika müssen wir ganz einfach schauen, dass das alles funktioniert.

Das Beispiel, das Herr Kollege Neubauer schon im Ausschuss gebracht hat, nämlich dass Praktika von 1 000 Leuten verlangt und nur  Hausnummer  800 Plätze zur Verfügung gestellt werden, das ist ein anderes Thema. Da sind wir uns ja völlig einig, dass man das anders lösen muss. Aber dort, wo ich Graduiertenpraktika habe, muss es ganz einfach im normalen Arbeitsrecht gelöst werden, und darauf müssen wir hinarbeiten und werden wir stärker hinarbeiten. Bei den Pflichtpraktika werden wir das Beispiel der KVs nehmen, nämlich da, wo Pflichtpraktika verlangt werden und wo es noch nicht geregelt ist. Da werden die Sozialpartner von mir aufgefordert. Die Studie bekomme ich formal ja erst nächste Woche, aber sie ist ja praktisch fertig; und wir haben die Sozialpartner auch bereits eingeladen, da die Dinge umzusetzen.

Ich glaube, wir tun für eine Gruppe nichts Gutes  wo es Missstände gibt, das ist überhaupt nicht das Thema, deshalb haben wir ja die Studie gemacht , wenn wir jetzt eine eigene Gesetzesbestimmung nach der Devise Arbeitsrecht light basteln. Gehen wir den Weg, den man in der Medizin geht! Dort sind die Turnusärzte in den öffent­lichen, aber auch in den privaten Einrichtungen kollektivvertraglich oder tarifvertraglich abgesichert, bekommen ordentlich bezahlt und haben ordentliche Arbeitszeitrege­lungen. Das ist, glaube ich, auch das Beispiel für alle Graduiertenpraktika.  Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


18.16.39

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister, da Sie langjähriger Vor­sitzender der Gewerkschaft waren, sind Sie, wie ich meine, in diesem Bereich etwas betriebsblind, das ist nun einmal so. Sie sehen nur mehr die Sozialpartner, die soge-


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