Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 216

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auch keine Mindestlohnregelung gibt. Den Beschäftigten steht dann für den ausgeüb­ten Beruf ein angemessener Lohn zu, der aber in der Praxis schwer feststellbar ist.

Daher ist es nicht überraschend, dass derzeit in Österreich rund 250.000 Menschen in Haushalten leben, die aufgrund von niedrigen Löhnen von Armut gefährdet sind und deren Verdienst trotz Erwerbsarbeit nicht reicht, um die eigene Existenz – und die der Kinder – zu sichern. Dabei ist die Zahl der Empfänger/innen von Niedriglöhnen bei Frauen deutlich höher als bei Männern. Viele Menschen mit niedrigen Löhnen befinden sich auch in atypischen Arbeitsverhältnissen.

Auch die bisherigen Sozialpartnerverhandlungen haben bisher nicht wesentlich zur Verbesserung dieser unbefriedigenden Situation beigetragen. Durch die Lohnerhö­hungen im Bereich der Inflationsanpassung wurde die bestehende Problematik noch weiter fortgeschrieben. Noch immer gibt es Branchen, die unter einem Mindestlohn von 1.300 Euro brutto pro Monat liegen und zur Existenzsicherung vieler Arbeit­nehmer/innen und ihren Familien nicht beitragen.

Auch die in den letzten Monaten stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlungen konn­ten den von ÖGB und Bundesarbeiterkammer geforderten Mindestlohn in der angestrebten Höhe nicht erreichen.

Immer mehr österreichische Arbeitnehmer/innen geraten dadurch in die untragbare Situation, dass sie – obwohl sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen – in die Armut abgleiten und auf Teilleistungen der Sozialhilfe angewiesen sind. Daher ist es für Alleinverdiener nur noch schwer möglich eine Familie zu erhalten. Ohne zweites Einkommen ist ein durchschnittlicher Lebensstandard für viele Menschen in Österreich nicht finanzierbar.

Da im unteren Einkommensbereich großer Handlungsbedarf besteht muss endlich ein gesetzlicher Mindestlohn in der Höhe von 1.300 Euro brutto pro Monat umgesetzt werden, damit die Beschäftigten auch von diesem Einkommen leben können. „Arbeit muss sich lohnen!“ Außerdem führt er zu mehr Gerechtigkeit, mehr Schutz für unqua­lifizierte Arbeitnehmer/innen und hilft vor allem Haushalten mit niedrigem Einkommen.

Auch der Vorarlberger AK-Präsident Hubert Hämmerle forderte eine gesetzliche Regelung: „Es ist eine Schande, wenn in einem reichen Land wie Österreich Menschen für weniger als brutto 1300 Euro im Monat arbeiten müssen. Damit kann heute keine Familie ernährt werden. Ein Stundenlohn von acht Euro bzw. 1300 Euro Monatslohn sind absolut notwendig und vertretbar. Dieser gesetzliche Mindestlohn soll auch immer im gleichen Maße angehoben werden, wie die Mindestsicherung bzw. der Ausgleichszulagenrichtsatz in der Pensionsversicherung.“

Um ein existenzsicherndes Einkommen bei Vollzeitarbeit zu gewährleisten ist es daher notwendig, dass ein gesetzlicher Mindestlohn in der Höhe von 1.300 Euro brutto pro Monat eingeführt wird.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der für eine Beschäftigung auf Vollzeit-


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