Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 215

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner, Schenk und Kollegen betreffend Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 1 300 € zur Bekämpfung der Lohn­armut.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der für eine Beschäftigung auf Vollzeit­basis einen gesetzlichen Mindestlohn in der Höhe von 1 300 € brutto pro Monat und eine jährliche Anpassung vorsieht, damit die Lohnarmut in Österreich verhindert wird.

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Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

18.52


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Antrag steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner, Schenk und Kollegen betreffend Ein­führung eines gesetzlichen Mindestlohns von 1.300 Euro zur Bekämpfung der Lohn­armut

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1480/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns als Grund­voraussetzung zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (1245 d.B.)

In Österreich ist der Mindestlohn bzw. das Mindestgehalt für die Arbeitnehmer/innen in den Kollektivverträgen geregelt, manchmal auch in Mindestlohntarifen. Welcher Kollektivvertrag allerdings für die Beschäftigten zur Anwendung kommt, hängt von der Branche ab, in der sie beschäftigt sind. Werden die Arbeitsverhältnisse nach dem Kollektivvertrag entlohnt, dann haben die Arbeitnehmer/innen auch Anspruch auf die von den Gewerkschaften durchgesetzten – meist jährlichen Lohnerhöhungen.

Doch Vereinbarungen über kollektivvertragliche Lohnerhöhungen führen nicht überall zu „Ist-Lohn“-Erhöhungen.

Verdienen Beschäftigte hingegen mehr als der kollektivvertragliche Mindestlohn („Ist-Lohn“), dann erhalten die Arbeitnehmer/innen die jährlichen Lohnerhöhungen nur dann, wenn diese in den Arbeitsverträgen vereinbart oder von den Kollektiv­vertrags­parteien extra ausverhandelt wurden.

Vor allem mitgliederstarke Gewerkschaften haben gegenüber den Arbeitgebern eine stärkere Verhandlungsposition und können daher vorteilhaftere Kollektivverträge für die Arbeitnehmer/innen in ihrer Branche vereinbaren. Daher haben Metallarbeiter/innen oder Privatangestellte bessere Kollektivverträge als Mitarbeiter/innen im Gastgewerbe.

In Österreich sind aber nicht alle Beschäftigungsverhältnisse kollektivvertraglich gere­gelt. Daher muss auch berücksichtigt werden, dass es Bereiche gibt, in denen es – österreichweit oder in einzelnen Bundesländern – keinen Kollektivvertrag und daher


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