Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 214

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zu Herzen. Es kann doch nicht sein, dass die Leute trotz Arbeit an der Armutsgrenze leben. Da müssten die Sozialpartner handeln. (Beifall beim BZÖ sowie der Abgeord­neten Mag. Schatz und Öllinger.)

Und wenn es nicht möglich ist, das Ganze über die hochgelobten Sozialpartner zu erreichen, dann braucht man eben einen gesetzlichen Mindestlohn. Dann haben wir halt einen, dann ist er einmal fixiert, und das wäre gut so. Jeder mit Teilzeitbe­schäfti­gung ist dann sowieso im Ausmaß der Beschäftigung noch darunter, aber es ist ganz einfach notwendig, dass wir das heute beschließen, denn das verringert vor allem ein bisschen die Armutsgefährdung in Österreich. (Beifall beim BZÖ.)

18.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


18.49.17

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde schon viel zum Mindestlohn gesagt, ich muss mich aber auch dazu äußern, weil ich den gesetzlichen Mindestlohn von 1 300 € brutto – 1 000 € netto – für sehr wichtig halte.

Arbeit muss sich lohnen und Leistung muss sich lohnen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das vergessen Sie, stelle ich fest, wenn ich mir die Debatte anhöre und die Wortmeldungen der Abgeordneten Hechtl und Bartenstein in Erinnerung rufe, die eigentlich nichts Konkretes gegen den gesetzlichen Mindestlohn angeführt haben, sondern lediglich darauf hingewiesen haben, dass die Sozialpartner nach wie vor dafür zuständig sein sollen.

Kollege Dolinschek hat es schon angesprochen: Verarmung und Armutsgefährdung schreiten in Österreich immer weiter voran. 250 000 Menschen leben in Haushalten, die mit ihrem Einkommen nicht mehr auskommen.

Meine Damen und Herren, da muss es eine gesetzliche Regelung geben, wenn es anders nicht geht. Da muss ein gesetzlicher Mindestlohn von 1 300 € brutto, echte 1 000 € netto eingeführt werden, vor allem auch deshalb, weil viele Frauen davon profitieren würden.

Liebe Frau Kollegin Wurm und Frau Kollegin Schittenhelm, da Sie sich ja immer so für die Frauenanliegen einsetzen: Ich vermisse Ihre Wortmeldungen! Warum melden Sie sich hier nicht zu Wort? Setzen Sie sich auch in Ihren eigenen Fraktionen durch, wenn es darum geht, dass wir eine Verbesserung für die Frauen in Österreich sicherstellen können! (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerecht ist bei Ihnen immer nur, was Ihnen gerade in den Kram passt und was für eine gute Schlagzeile sorgt. Für uns ist Gerechtigkeit in erster Linie Leistungsgerechtigkeit. Nämlich: Leistung muss sich wie­der lohnen! (Zwischenruf bei der ÖVP.) Es ist kein Anreiz mehr gegeben, wenn jemand, der die Mindestsicherung bezieht, fast gleich viel bekommt wie jemand, der 40 Stunden arbeiten geht. Ich meine, da fragt sich derjenige zu Recht, wozu er noch arbeiten gehen soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, so kann es nicht sein! (Beifall beim BZÖ.)

Sie berufen sich ja immer gerne auf die 27 EU-Mitgliedstaaten, und da darf ich Sie daran erinnern, dass 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten bereits nationale gesetzliche Mindest­­löhne eingeführt haben. Warum machen wir das in Österreich nicht? – Ich gebe Ihnen heute gerne die Möglichkeit, Ihre Einstellung zum gesetzlichen Mindestlohn zu überdenken und unserem Antrag zuzustimmen, den ich nun abschließend einbringe:

 


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