Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 41

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Es sind insbesondere folgende Punkte: Es wird heute das Schummelwählen abge­schafft, das heißt, das taktische Wählen nach Ende des Wahlschlusses, das bis jetzt möglich war. Es ist an sich schon sehr eigenartig, dass das überhaupt möglich war – wir haben das von Anfang an kritisiert –, aber immerhin, man ist unserer Ansicht hier gefolgt, und es wird jetzt abgeschafft. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt künftig eine genaue Prüfung, wie viele Wahlkarten ausgestellt wurden und ein­gelangt sind. Auch da war eine sehr große Manipulationsmöglichkeit vorhanden, weil diese Frage offen war. – Auch das wird abgeschafft.

Es werden die Fristen verlängert. Aufgrund dieser Änderung im Zusammenhang mit Schummelwählern werden die Fristen nach vorne verlegt, damit auch den Auslandsös­terreichern, für die ja die Briefwahl wirklich wichtig ist, die Wahl tatsächlich ermöglicht wird.

Es wird die Zustellung verbessert – das war eine der größten Schwierigkeiten, wie wir aus der Vergangenheit wissen.

Und letztlich wird im Zuge dessen auch Angehörigen der Familie Habsburg bei der Bundespräsidentenwahl das passive Wahlrecht ermöglicht.

Dazu eine kurze Anmerkung: Die Freiheitliche Partei ist am Ursprung der Demokratie und der Republik gestanden. Wir führen uns zurück auf die Revolution von 1848 und haben jetzt keineswegs eine Geschichtsverklärung, wenn wir dieses Kuriosum beseiti­gen wollen, wir sind einfach der Meinung, dass sich die Erde weitergedreht hat und das daher abzuschaffen ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Briefwahl als solche muss hier trotzdem noch einmal dargestellt werden, um klar­zumachen, weshalb die Freiheitliche Partei diesbezüglich einen anderen Standpunkt einnimmt als die Regierungsparteien.

Die Briefwahl wurde in erster Linie eingeführt, damit Auslandsösterreicher die Möglich­keit haben, an der Wahl teilzunehmen, und als Ausnahme für die Wahl im Inland – so ist das auch in der Bundesverfassung formuliert.

Die Briefwahl im Inland war von Anfang an nicht ganz verständlich, denn es gibt ja die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu nehmen und in ein anderes Wahllokal zu gehen, also dort die Wahl durchzuführen. Es gab aber auch die fliegenden Wahlkommissionen für Behinderte, Kranke, für Personen, die nicht ins Wahllokal kommen können.

Von Anfang an haben maßgebliche Verfassungsrechtler immer darauf hingewiesen, dass bei der Briefwahl alle Grundsätze des Wahlrechtes, die ja für die Demokratie ganz entscheidend sind, nicht eingehalten werden, und zwar:

das unmittelbare und persönliche Wahlrecht – es wird nicht wie in der Wahlkabine die Stimme abgegeben;

das geheime Wahlrecht – es ist nicht klar, ob nicht jemand sieht, welche Stimme hier abgegeben wird;

das unbeeinflusste Wahlrecht – auch da dasselbe Problem: Wer steht beim Ausfüllen der Wahlkarte daneben? Wird das vielleicht überhaupt von jemand anderem ge­macht?, und

das allgemeine Wahlrecht – letztlich entscheidet die Post beziehungsweise die Zu­stellung, ob ich mein Wahlrecht ausüben kann, denn wenn das Wahlkuvert verloren geht, nehme ich an der Wahl nicht teil und bin von der Wahl ausgeschlossen. Es ist doch eine sehr eigenartige Sache, dass mir durch einen Dritten die Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen, genommen werden kann und die Wahlkarte dann auf mein Risiko unterwegs ist und ich nicht die Möglichkeit habe, das einzusehen.

All diese Wahlgrundsätze wurden da nicht eingehalten.

 


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