sen, und zwar nicht deshalb, weil wir nicht an die Mündigkeit der Wählerinnen glauben, sondern deswegen, weil wir bestätigt bekommen haben, was befürchtet worden war, nämlich, dass nicht alle Institutionen und auch nicht alle politisch Tätigen sich den demokratischen Prinzipien verpflichtet fühlen und dass durchaus Missbrauch begangen wurde.
Vor diesem Hintergrund freut es uns Grüne natürlich, dass jetzt alles gelungen ist, wiewohl wir auch sagen müssen, dass in dem ersten Teil des Antrages, den SPÖ, ÖVP und BZÖ vorgelegt haben, noch viel Spielraum für Missbrauch vorhanden war.
Es freut uns auch sehr, dass wir die Möglichkeit hatten, auch unsere Vorschläge einzubringen. Nun ist klar festgelegt: Beantragung der Wahlkarte nur mehr entweder mündlich oder schriftlich. Was uns noch fehlt, ist die klare Festlegung, dass die Beantragung der Wahlkarte vor dem Amt stattfinden muss und eben nicht auf dem Marktplatz erfolgen darf, wo vielleicht der Bürgermeister vorbeikommt und sagt: He, brauchst du nicht eine Wahlkarte, ich organisiere sie dir?
Wichtig ist, dass Identitätsnachweise erforderlich sind und dass die Gemeinden auch ermächtigt werden, diese zu überprüfen. Das war bis dato nicht möglich. Wichtig ist auch, dass die Übermittlung der Wahlkarten mittels eingeschriebener Briefsendung stattfindet und dass die Übermittlung der Wahlkarten bei den PflegeheimbewohnerInnen derart gestaltet ist, das diese bestätigen müssen, dass sie die Karte übernommen haben, und dass bei den Boten, die jetzt eingeführt wurden und die die Wahlkarten überbringen sollen, klargelegt ist, dass nicht die gleichen Boten, die die Karte bringen, warten, bis der oder die Wählerin diese Karte ausgefüllt hat, um sie dann wieder mitzunehmen, sondern dass das zwei verschiedene Personen sein müssen.
Es ist auch schon erwähnt worden, dass es einen gemeinsamen Entschließungsantrag gibt, wonach geprüft werden soll: Wie verhält es sich mit den Strafbestimmungen, wie werden diese derzeit angewandt, reichen diese aus oder braucht es da legislative Maßnahmen und gesetzliche Handlungen?
Trotzdem glauben wir, dass da noch einiges fehlt. Deswegen haben wir einen Abänderungsantrag vorbereitet, der unter anderem die mündliche Beantragung vor dem Amt vorsieht. Wir glauben auch, dass der Vorschlag, der auch im Verfassungsausschuss diskutiert wurde, nämlich einen vorgezogenen Wahltag einzuführen, eine sehr gute Idee ist, die in der Steiermark schon praktiziert wird. Ich werde dahingehend Initiativen setzen und werde damit auf Sie alle zukommen. Vielleicht kommen wir dann zu einer gemeinsamen Entschließung, die wir in eine Gesetzform gießen können.
Abschließend kann man sagen: So wie sich die Briefwahl jetzt darstellt, kann man davon ausgehen, dass jetzt alle bislang bekannten Missbrauchsanfälligkeiten so weit wie möglich hintangehalten werden können. Aber – und das wissen wir alle – es muss weiter beobachtet werden, es muss weiter evaluiert werden. Wir werden dann vielleicht wieder entsprechende Änderungen vornehmen müssen, wenn das neue Briefwahlrecht so nicht passt.
Nun zum Wahlrecht für Strafgefangene. – Auch das haben wir mit initiiert. Nicht nur das EGMR-Urteil hat uns dazu gezwungen, sondern wir Grüne sind schon sehr lange der Meinung, dass es eigentlich sehr antiquiert ist, dass Strafgefangene vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, von ihren politischen Mitwirkungsrechten ausgeschlossen sind. An und für sich müsste es reichen, eine Freiheitsstrafe abzusitzen. Es ist eigentlich nicht einzusehen, dass Strafgefangenen auch politische Mitwirkungsrechte genommen werden.
Der Europäische Gerichtshof sagt, dass die österreichische Regelung, so wie sie bisher war, nicht in Ordnung ist. Es muss nämlich von der Art der Tat ableitbar sein, dass es dadurch eine Gefahr für die Demokratie gibt. Und es muss für den Ausschluss einen
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