Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 93

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

oder andere vielleicht auch weniger Wesentliche gesagt worden, und ob Herr Grosz jetzt durch die Lande zieht und zu diversen Persönlichkeiten „Durchlaucht“ sagt, mag vielleicht den einen oder anderen interessieren, vielleicht auch die eigenen Wähler, uns hat es eher belustigt. Aber ich glaube, es hat hier wirklich jeder seine eigenen Möglich­keiten.

Was die Briefwahl anlangt, Herr Kollege Rosenkranz, so ist sie ein Thema, das wir nicht umsonst so lange diskutiert haben, und sie ist natürlich auch einem gewissen Missbrauch nicht ganz entzogen. Das will ich hier auch gar nicht verheimlichen. Kolle­ge Pendl hat die bedauerlichen Vorgänge bei der letzten Wahl in Niederösterreich un­terstrichen, und diese Verhältnisse wünschen wir uns in Zukunft sicherlich nicht, daher gibt es ja heute auch diese Änderung. Aber im Grunde genommen ist sie etwas, was ausdrücklich – und das steht auch im Gesetz drinnen – für den Verhinderungsfall ge­dacht ist, weshalb sie auch jenen, die das Wahlrecht sonst nicht ausüben können, zu­stehen soll.

Dass das auch wirklich so gehandhabt wird und dass nicht Wahlzettel eingesammelt werden mit dem einen oder anderen mehr oder weniger primitiven Hinweis, das wird sicher auch ein Zeichen für den Reifegrad der Gesellschaft sein, für den wir verant­wortlich sind und wofür wir eintreten werden. Ich glaube auch, dass das gelingen wird.

Beim E-Voting, das hier angesprochen worden ist, wäre ich ein bisschen vorsichtiger, denn wir alle kennen diverse erfolgreiche Hacker-Aktionen, die bis hinauf zu den ge­heimsten Staatsstellen reichen. Da würde ich mich im derzeitigen Stadium nicht wirk­lich trauen, sondern davon ausgehen, dass es schon relativ starke und rasche Manipu­lationen gibt.

Was die Habsburger anlangt, muss man froh sein, wie Kollege Cap das hier gesagt hat, dass festzustellen ist, dass es nicht so sein soll, dass man aus dieser Gesetzesän­derung einfach ein Anspruchsdenken entwickelt. Und wenn schon angekündigt worden ist, dass man nunmehr auch über Restitutionen – unter Anführungszeichen – „reden möchte“, dann muss man das ganz klar zurückweisen. Dieses Gesetz betrifft das Wahlrecht, aber es hat keinesfalls in irgendeiner Weise Relevanz für die Eigentums­verhältnisse. Das sollte daher auch an dieser Stelle, wo es heute beschlossen wird, ausdrücklich gesagt werden.

Die Änderungen im Strafvollzug sind positiv zu unterstreichen. Es kann möglicherwei­se, lieber Otto, Probleme geben, auf der anderen Seite ist es so, dass jene vom Wahl­recht ausgeschlossen werden, die gegen die Demokratie, die gegen den Staat, die ge­gen irgendetwas Staatliches vorgegangen sind. Und das ist auch richtig so. Ansonsten hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch klar und nachvollziehbar – ich glaube, jeder von uns kann dem zustimmen – zur Kenntnis gebracht, dass es nicht einfach geht, ohne entsprechende Abwägung den Entzug des Wahlrechtes, eines der Kardinalrechte der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, durchzuführen.

Daher ist es in Summe ein sehr guter Entwurf geworden. Es ist eine Weiterentwick­lung, die uns sicherlich sehr viel bringt. Es wird auch notwendig sein, in dem einen oder anderen Fall mit besonderer Obsorge darauf zu achten, dass das, was wir uns vorstellen, auch wirklich umgesetzt wird und dass es nicht missbraucht wird. Das kann möglich sein, keine Frage, es liegt wirklich an uns, das sicherzustellen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig Letzter zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Klubobmann Kopf zu Wort gemeldet. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite