Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Zanger, Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Auflösung der SIVBEG eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe BUND 2010/6 (III-134/1229 d.B.) in der 110. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 16. Juni 2011.
Der Rechnungshofbericht Bund 2010/06 beinhaltet Kasernen- und Liegenschaftsverkäufe durch die SIVBEG:
„(...) Die Errichtung der SIVBEG für die Abwicklung des Kasernenverkaufsprogramms erschien weder erforderlich noch zweckmäßig, weil der Bund mit der BIG bereits über eine Verwertungsgesellschaft für seine Immobilien verfügte. Die SIVBEG bediente sich auch des Know-hows und der Infrastruktur der BIG.
Die SIVBEG wurde 2005 gegründet und erzielte bis Ende Oktober 2008 aus dem Verkauf von 63 ehemaligen militärischen Liegenschaften einen Erlös von 88 Mill. EUR. Geplant war, bis 2013 insgesamt 146 Liegenschaften zu verwerten und 414 Mill. EUR zu erlösen. Nach Ansicht des RH ist die Erreichung dieses Ziels gefährdet.
(...)
Bestellung von zwei Geschäftsführern
16.1 (1) Das BMLVS schrieb im Jahr 2006 vor Ablauf des ersten Geschäftsjahres die Stellen der Geschäftsführung der SIVBEG öffentlich aus.
Neben den beiden interimistischen Geschäftsführern der SIVBEG bewarben sich neun Personen um die ausgeschriebenen Positionen. Eine dreiköpfige Expertengruppe des BMLVS nahm eine Reihung der Bewerber anhand von 14 Kriterien vor.
Mit gleicher Punkteanzahl beurteilte sie einen der beiden interimistischen Geschäftsführer und einen anderen Bewerber als am besten geeignet. Der andere interimistische Geschäftsführer der SIVBEG war unmittelbar dahinter gereiht. Von diesen drei Bewerbern hatten nur die auf dem ersten Platz gereihten zwei Bewerber die laut Ausschreibung erwünschte Konzessionsprüfung, die auch eines der 14 Bewertungskriterien war.
Abweichend von der Reihung der Expertengruppe bestellte der damalige Bundesminister für Landesverteidigung die beiden interimistischen Geschäftsführer zu Geschäftsführern der SIVBEG.
(...)
Der Geschäftsführer der SIVBEG begann am 15. Jänner 2008 sein zusätzliches Dienstverhältnis bei der BIG E&V. Es umfasste eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden.
16.2 (1) Der RH bemängelte, dass
die Bestellung von zwei Geschäftsführern nicht dem Unternehmensbedarf (z.B. Geschäftsumfang des Unternehmens, Personalausstattung, Auslagerung von Leistungen an die BIG) entsprach und
in der Ausschreibung die Konzession als Immobilienmakler lediglich erwünscht, aber nicht ausdrücklich gefordert war, obwohl diese für die gewerbliche Tätigkeit der SIVBEG erforderlich war.
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