der auf den Abgeordnetenkorruptionstatbestand gekommen, und da hat sich dann der Druck auf den österreichischen Nationalrat erhöht, da diese Korruptionsprivilegien wieder Thema waren.
Und da gab es einen Moment, wo ich den Eindruck hatte, SPÖ und ÖVP sind wirklich unter Druck, und sie waren auch unter Druck. Dann kam plötzlich über die APA die Meldung: Ja, wir werden jetzt einen umfassenden Abgeordnetenstraftatbestand beschließen. Ich habe das im ersten Moment für einen großen Erfolg der Opposition gehalten, und dann wurde mir dieser Abgeordnetenstraftatbestand übermittelt; und der sagte: Ja, nicht nur der Stimmenkauf soll strafbar sein – nein, auch wenn jemand gegen Geld die Pflichten nach der Geschäftsordnung des Nationalrats verletzt.
Ich war im ersten Moment beeindruckt, dann bin ich zu meinem Klubdirektor gegangen und habe gesagt: Schau einmal in die Geschäftsordnung hinein, was sind denn die genauen Pflichten der Nationalratsabgeordneten?
Mein Klubdirektor hat gesucht und war relativ schnell fündig, denn es gibt nur einen einzigen Paragraphen, der sich damit beschäftigt, das ist der § 11, und die Pflicht eines Nationalratsabgeordneten ist die Anwesenheitspflicht.
Halten wir also fest: Die geltende Regelung stellt Korruption unter Strafe, wenn ein Abgeordneter gegen Geld seine Stimme verkauft oder Sitzungen fernbleibt. Das ist ein Scheintatbestand, der eines garantiert, nämlich dass in Österreich kein Abgeordneter, so wie möglicherweise ein Ernst Strasser im europäischen Parlament, wegen Korruption verurteilt wird.
So, jetzt kam der Fall Strasser, und wieder waren die reuigen Großparteien unterwegs, die uns erklärt haben: Ja, das ist unglaublich, dass da die österreichischen Abgeordneten quasi nicht mit umfasst sind, und jetzt gehen wir es an! Und dann gab es noch – Sie können sich sicher noch erinnern – die „Speerspitze gegen Korruption“, die mittlerweile aus der Politik ausgeschieden ist, die zu einem Gipfel ins Justizministerium geladen hat. Der war prominent besetzt, es war der Klubobmann Kopf, es war der Klubobmann Cap dort, es waren Vertreter der Oppositionsparteien – teilweise doppelt – mit den Justizsprechern dort.
Man hat gesagt: Jetzt muss man etwas tun, denn das Ansehen der Politik darf nicht beschädigt werden, indem der Eindruck entsteht, dass sich das Parlament mit Korruptionsprivilegien im Strafrecht schützt. So, wir haben etwas vereinbart. Wir haben vereinbart, es solle zügig vorangehen, es solle unter den Klubobleuten unter Beiziehung der Justizsprecher verhandelt werden – das war am 5. April –, und das Justizministerium werde Vorarbeiten leisten.
Es ist dann Ostern gekommen, alle sind – vollkommen zu Recht – in die Osterferien gegangen, und dann hat unser stellvertretender Klubobmann Werner Kogler das gemacht, was jemand macht, der Verhandlungen ernst nimmt: Er hat den Klubobleuten von SPÖ und ÖVP ein Mail geschrieben. Er hat geschrieben: Wie schaut es aus? Wann treffen wir uns? Wir wollen ja über den Abgeordnetenkorruptionstatbestand verhandeln! – Bis heute keine Antwort.
Das ist kein Einzelfall, das ist ein gezielter Wortbruch, um das auszusitzen. Es gibt andere Beispiele. Es gibt den Wortbruch bei den Untersuchungsausschüssen. Es gibt den Wortbruch bei der Parteienfinanzierung, da war es ganz ähnlich. Am 17. März gab es ein Treffen. SPÖ und ÖVP sagen zur transparenten Parteienfinanzierung, noch Mitte Mai werde den Oppositionsparteien eine Gesetzesvorlage übermittelt werden. Am 6. Mai 2011 sagt Klubobmann Kopf, die Oppositionsparteien würden voraussichtlich kommende Woche einen Vorschlag bekommen.
Mittlerweile haben wir Mitte Juni, wir haben bis jetzt keinen Vorschlag von SPÖ und ÖVP erhalten, weitere Treffen hat es nicht gegeben. Das Gleiche passierte beim Lob-
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