Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 178

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Wer diesen Entschließungsantrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

18.16.345. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch BGBI. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBI. I Nr. 111/2010, geändert wird (1478/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


18.17.03

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als im März dieses Jahres der ÖVP-Europa-Abgeordnete Strasser quasi per Videofalle – unter Anführungszeichen – überführt wurde, das Verfahren ist ja noch offen, war die Überraschung groß. Wahrscheinlich war seine Überraschung groß, dass das, was er macht, strafbar ist, aber noch größer war die Überraschung der Ös­terreicherinnen und Österreicher, dass das, was der EU-Abgeordnete Strasser getan hat, im österreichischen Parlament nicht strafbar wäre  und das hat einen Grund.

Dieses Haus, der Gesetzgeber, hat die österreichischen Abgeordneten, so muss man es sagen, mit einem Korruptionsprivileg ausgestattet. Als dieses Haus im Jahr 2008 die UN-Konvention gegen Korruption umgesetzt hat, hätte man auch einen umfassenden Straftatbestand zur Abgeordnetenkorruption verabschieden müssen. Ich kann mich noch gut an die Besprechung erinnern. Es hat ein Ziel gegeben, nämlich diesen Abge­ordnetenstraftatbestand möglichst schmal zu halten.

Man hat damals sogar erklärt, es sei egal, wenn man die UN-Konvention nicht umsetzt, denn das ginge alles nicht. Das Pech vom Strasser war, dass man bei den ganzen Ausnahmetatbeständen, die man für die österreichischen Abgeordneten formuliert hat, auf die EU-Abgeordneten vergessen hat. Deswegen hat sich der EU-Abgeordnete Strasser möglicherweise strafbar gemacht.

An die österreichischen Abgeordneten hat der österreichische Nationalrat gedacht und damals mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ ein Korruptionsprivileg be­schlossen, nämlich dass ein Abgeordneter nur dann strafbar ist, wenn er gegen Geld seine Stimme verkauft. Der gelernte Österreicher weiß, dass das nicht der praktische Fall der Korruption ist, denn es geht nicht darum, die Stimme eines einzelnen Abgeord­neten zu kaufen, sondern es geht darum, parlamentarische Geschehnisse gegen Geld schon im Vorhinein zu beeinflussen, genauso wie es im Fall Strasser war.

Das ist beschlossen worden. Nur wenig später hat der Legislativdienst des Parlaments ein Gutachten geschrieben, in dem er darauf hinweist, dass dieser Abgeordnetenkor­ruptionstatbestand  wider das Völkerrecht  die UN-Konvention gegen Korruption nicht umsetzt. Ich kann mich erinnern, das ist an alle Klubs gegangen, an die Klubob­leute. Es hat nur, außer den Grünen, niemanden interessiert. Das Legislativgutachten ist in den Schubladen verschwunden.

Wenig später hat GRECO – das ist die Staatengruppe gegen Korruption im Europa­rat – intensive Kritik an diesem Korruptionstatbestand formuliert. Sie sagten nämlich wiederum, dass das internationalen Standards nicht entspricht. Es ist nichts passiert. Dann kam das Jahr 2009 und dieses unselige Aufschnüren der strengen Antikorrup­tionsstrafbestimmungen durch die Justizministerin. Da sind dann die Medien auch wie-


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