B. Bezirksgerichte und Bezirkshauptmannschaften
1. Bezirksgerichte:
Eisenstadt, Güssing, Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf und Oberwart;
2. Bezirkshauptmannschaften:
Eisenstadt-Umgebung, Güssing, Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf und Oberwart.
C. Andere Behörden und Dienststellen des Bundes oder Landes mit Sitz im Burgenland
1. deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Sprengel einer unter B. genannten Behörde zusammenfällt, wenn
a) im Fall der sachlichen Zuständigkeit einer unter B. genannten Behörde in der betreffenden Sache die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wäre oder
b) die Behörde als Rechtsmittelinstanz in einem Verfahren zuständig ist, das in erster Instanz vor einer Behörde geführt wurde, vor der die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen ist
und in dieser Anlage nichts anderes bestimmt ist;
2. das Militärkommando Burgenland und, wenn sich dieses der Stellungskommission Wien oder der Stellungskommission Steiermark bedient, auch diese, in Angelegenheiten des militärischen Ergänzungswesens.
D. Verwaltungsbehörden des Bundes
1. mit Sitz in Wien, deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Sprengel einer unter B. genannten Behörde zusammenfällt, aber nicht das gesamte Bundesgebiet umfasst;
2. das Eichamt Graz, wenn das Eichamt im Sprengel der Bezirkshauptmannschaft Güssing tätig wird.
II. Ungarisch
A. Gemeindebehörden und Gemeindedienststellen sowie Polizeiinspektionen,deren örtlicher Wirkungsbereich sich ganz oder teilweise auf das Gebiet folgender Gemeinden erstreckt
1. im politischen Bezirk Oberpullendorf:
Oberpullendorf;
2. im politischen Bezirk Oberwart:
Oberwart, Rotenturm an der Pinka und Unterwart.
B. Bezirksgerichte und Bezirkshauptmannschaften
1. Bezirksgerichte:
Oberpullendorf und Oberwart;
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