2. Bezirkshauptmannschaften:
Oberpullendorf und Oberwart.
C. Andere Behörden und Dienststellen des Bundes oder Landes mit Sitz im Burgenland
1. deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Sprengel einer unter B. genannten Behörde zusammenfällt, wenn
a) im Fall der sachlichen Zuständigkeit einer unter B. genannten Behörde in der betreffenden Sache die ungarische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wäre oder
b) die Behörde als Rechtsmittelinstanz in einem Verfahren zuständig ist, das in erster Instanz vor einer Behörde geführt wurde, vor der die ungarische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen ist
und in dieser Anlage nichts anderes bestimmt ist;
2. das Militärkommando Burgenland und, wenn sich dieses der Stellungskommission Wien oder der Stellungskommission Steiermark bedient, auch diese, in Angelegenheiten des militärischen Ergänzungswesens.
D. Verwaltungsbehörden des Bundes mit Sitz in Wien
deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Sprengel einer unter B. genannten Behörde zusammenfällt, aber nicht das gesamte Bundesgebiet umfasst.“
„Anlage 2b
(Verfassungsbestimmung)
I. Slowenisch
A. Gemeindebehörden und Gemeindedienststellen sowie Polizeiinspektionen, deren örtlicher Wirkungsbereich sich auf das Gebiet folgender Gemeinden erstreckt
1. im politischen Bezirk Klagenfurt-Land:
Ebenthal in Kärnten, Feistritz im Rosental, Ferlach, Ludmannsdorf, St. Margareten im Rosental und Zell;
2. im politischen Bezirk Villach Land:
Rosegg und St. Jakob im Rosental;
3. im politischen Bezirk Völkermarkt:
Bleiburg, Eberndorf, Eisenkappel-Vellach, Feistritz ob Bleiburg, Globasnitz, Neuhaus und Sittersdorf, St. Kanzian
B. Bezirksgerichte und Bezirkshauptmannschaften
1. Bezirksgerichte:
Ferlach, Eisenkappel und Bleiburg;
2. Bezirkshauptmannschaften:
Villach Land, Klagenfurt Land und Völkermarkt.
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