Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 134

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Sie tun es nur nicht. Jeder möchte eben sein kleines Kaiserreich verwalten. Das heißt, ohne Druck – und das kann nur der Druck der leeren Kasse oder der gesetzgeberische Druck sein, und der ist nicht da drinnen – wird sich nichts bewegen

Der einzige qualitative Unterschied ist, dass jetzt auch Angelegenheiten der Hoheits­verwaltung des übertragenen Wirkungsbereiches mit einbezogen werden können, das heißt auf gut Deutsch das Meldewesen. Das ist der Hauptpunkt. Aber im eigenen Wir­kungsbereich, insbesondere im Raumordungs- und Baurecht, haben die Gemeinden bisher so gut wie überhaupt keine Zusammenarbeit gepflogen, obwohl es dort am meisten Sinn machen würde. (Abg. Donabauer: Stimmt ja nicht! – Abg. Dr. Kräuter: Das ist ja nur ein Impuls!) – Was heißt da Impuls? Was heißt, das stimmt ja nicht? – Natürlich ist das so! Genau das ist das größte Gängelungsinstrument für die Bürger­meister. Das ist der Grund, warum sie es nicht hergeben wollen. Deswegen findet das in der Praxis kaum statt. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Donabauer: Sie haben ja keine Ah­nung!) – Ich habe schon eine Ahnung, Kommunalrecht ist eines meiner Spezialgebiete. (Abg. Grillitsch: Wo warst du denn Bürgermeister?! – Abg. Donabauer: Es findet in der Praxis ...!)

Das findet kaum statt. Herr Kollege! Es findet nur im Bereich des Abgabeneinhebungs­wesens statt. Da sind es in erster Linie die Müll- und die Kanalgebühren beziehungs­weise die Beseitigungsgebühren für Grünabfälle, aber nicht die Behördenverfahren im Baurecht. Nur dort, wo die Gemeinden absolut überfordert sind und sich kein eigenes Bauamt mehr leisten können, finden zaghaft derartige Dinge statt. (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Donabauer.)

Daher ist das jetzt nicht der große Wurf. Das ist glatter Unsinn. Man wird erst sehen müssen, ob dieser sogenannte Impuls überhaupt ausreichen wird. Ein meiner Ansicht nach ausreichender Impuls wird erst dann gegeben sein, wenn die Kassen einmal leer sind.

Ich bringe Ihnen ein weiteres Beispiel, wo die entsprechenden Zusammenarbeitsebe­nen längst verfassungsrechtlich möglich wären. Im Jahre 1920 ist zwischen Rot und Schwarz intensiv das Modell der sogenannten Gebietsgemeinde diskutiert worden. Das, was der Bundesrat jetzt verlangt, ist nichts anderes als eine Art Gebietsgemeinde. Damals waren die Schwarzen vehement dagegen, weil sie das nicht wollten. Jetzt kommt über den Bundesrat auf einmal so ein Konzept wie die Gebietsgemeinde daher. Meine Damen und Herren! Artikel 120 würde das bis heute ermöglichen, seit 70, 80 Jahren wäre das bereits in der Verfassung grundgelegt. Lesen Sie den Artikel 120 unserer Bundesverfassung durch! Sie werden feststellen, dass wir dafür keinen Bun­desrat gebraucht haben.

Jetzt tut der Bundesrat so, als ob er endlich seine Daseinsberechtigung bewiesen hätte, indem man etwas erfindet, das längst in der Verfassung grundgelegt ist. Meine Damen und Herren! Auf so einen Bundesrat pfeife ich offiziell. Wenn das alles ist, was der Bundesrat zustande bringt, dann ist dieses Organ, wie schon oft bewiesen, über­flüssig wie ein Kropf. Diese zweite Kammer wäre der erste Bereich, an dem man zei­gen könnte, dass wir es als Politiker ernst damit meinen, die Dinge zu verschlanken, in­dem wir den Bundesrat abschaffen.

Meine Damen und Herren, wenn das der „große Wurf“ ist, dann hat der Bundesrat mit diesem Entwurf geradezu den Beweis dafür geliefert, dass er überflüssig ist. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Kollege Kräuter! Kollege Pendl! Kollege Wittmann – Sie betrifft das persönlich! Das Einzige, was wirklich Sinn macht, ist die Frage, inwiefern heute das Konzept der Stadt mit eigenem Statut noch berechtigt ist. Wir haben also Wiener Neustadt-Bezirk, Wiener Neustadt-Stadt, Krems-Land, Krems-Stadt. Meine Damen und Herren! Kein


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