Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 145

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

antwortung durchaus auch Antworten geliefert. Es ist ja nicht so, dass hier keine Ant­worten gegeben wurden. Es wurden sehr detailliert in der Antwort auf Frage 1 ver­schiedenste Aufträge vom Jahr 2001 bis zum Jahr 2010 genannt. Angefangen von den Komponenten für Zutrittskontrolle, Videosprechanlage, Überwachungsmonitoren, Logo und so weiter und so fort wurden ja wirklich auch konkrete Angaben gemacht.

Das heißt, es wurden diese konkreten Aufträge, die hier erfragt wurden, genannt, es wurden vielleicht keine Summen dazu genannt. Da gibt es natürlich schon auch Grün­de dafür, warum es einem Regierungsmitglied der Exekutive nicht gestattet ist, hier konkrete Angaben zu machen. Ob diese hier vorliegen, kann ich natürlich nicht beur­teilen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aber Sie wissen alle, dass es auch im Vergabeverfahren Vertraulichkeitsbestimmungen gibt. Es geht ja hier auch um Ge­schäftsgeheimnisse, die zu wahren sind, sodass es sich möglicherweise um Antworten handelt, die eben so nicht gegeben werden können. Es ist eben Sache des jeweiligen Regierungsmitgliedes, zu beurteilen, was an Antworten möglich ist und was nicht.

Ich möchte aber ganz allgemein noch auf etwas anderes eingehen, weil das, was Kol­lege Hübner gesagt hat, vom Grundsatz her richtig ist. Das kann ich auch für meine Fraktion bestätigen. Wir sind immer dafür und waren auch immer dafür, dass der Staat wirtschaftlich einkauft, dass Vergaben effizient und wirtschaftlich funktionieren und dass das auch entsprechend kontrolliert wird, dass also die Bestimmungen eingehalten werden.

Es gibt zahlreiche rechtliche Regelungen für öffentliche Vergaben: Es gibt das Bundes­vergabegesetz. Es gibt EU-Recht, das einen freien und lauteren Wettbewerb garan­tiert. Es gibt ein Transparenzgebot, ein Diskriminierungsverbot von verschiedenen An­bietern. Es geht darum, dass die Vergabe eben auch an fachkundige und zuverlässige Unternehmen erfolgt. All das kann ja nicht nur das Parlament kontrollieren, sondern das sollen natürlich auch die Beamtenschaft und der zuständige Minister kontrollieren, und vor allem sind all diese Kriterien auch von Mitbietern kontrollierbar.

Da gibt es ja sehr klare, aber auch sehr effiziente und funktionierende Verfahren, wie auch Mitbieter, wenn sie der Meinung sind, dass Vergabebestimmungen nicht einge­halten wurden, darauf reagieren können. Das heißt, die Bestimmungen, die es gibt, wurden offensichtlich da auch eingehalten. Es gibt keinen einzigen Hinweis, dass das jemand in irgendeiner Weise in Frage stellen würde.

Dazu kommt, dass es im Bundesministerium für Inneres natürlich auch interne Be­stimmungen und Regelungen gibt, wie mit Vergaben umzugehen ist. Es ist ja nicht so, dass der Minister einfach eine Vergabe durchführt. Es gibt Abteilungen, es gibt interne Vorschriften, wie vorzugehen ist, wer welche Ausschreibung macht, bis zu welchem Auftragswert welche Regeln einzuhalten sind. All das ist in dieser Anfragebeantwor­tung ganz klar beantwortet worden, dass all diese Regeln auch voll und ganz auf Punkt und Beistrich eingehalten worden sind.

Das heißt, wenn hier Zweifel bleiben, dann wurde das heute artikuliert, dann soll das natürlich auch diskutiert und, wenn möglich, beantwortet werden. Aber ich glaube, diese Antwort gibt nicht unbedingt einen Anlass für diese Debatte. Es ist ein geschäfts­ordnungsmäßiges Recht, aber ich meine, dass eine Anfrage doch auf mehreren Seiten beantwortet wurde. Wenn es hier Ergänzungsbedarf gibt, dann wird diesem sicherlich noch entsprochen werden. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

15.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. (Abg. Grosz: Geht ja, bravo! – Demonstrativer Beifall des Abg. Grosz.) Die Redezeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite