Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 146

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15.20.42

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Selbstverständlich gebe ich Ihnen heute ergänzende Antworten. (Ruf: Danke!) Die Antworten haben Sie aufgrund Ihrer Anfrage von unserem Ministerium, von mir rechtzeitig und umfassend erhalten. Überhaupt kein Thema, das ist für uns selbstverständlich und liegt in unserer Verantwortung.

Ich möchte aber auch die Chance nutzen, Ihnen hier einige grundsätzliche Informa­tionen zu geben. Ich darf ganz kurz auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Hübner eingehen, der hier Vorwürfe vorgebracht hat, Vorwürfe, die ich hier in diesem Haus mit aller Vehemenz zurückwerfen muss, beziehungsweise kann ich diese Vor­würfe nicht gelten lassen, und zwar deswegen, weil Ihnen bewusst ist, dass wir uns seitens des Bundesministeriums an die vergaberechtlichen, gesetzlichen Vorgaben auf Punkt und Beistrich halten. Das war so in der Vergangenheit, ist in der Gegenwart so und wird auch in der Zukunft so sein, sehr geehrter Herr Hübner! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich sage Ihnen, die Vorwürfe werden auch dann nicht richtiger beziehungsweise wer­den auch dann nicht zutreffender, wenn Sie diese Vorwürfe noch hundertmal wiederho­len. Diese Vorwürfe sind von der Hand zu weisen.

Aber vielleicht generell für Sie, und Herr Abgeordneter Donnerbauer hat es bereits kundgetan, dass es selbstverständlich ist, dass es da ganz klare Richtlinien, ganz klare Vorschriften gibt. Für uns als Bundesministerium für Inneres ist es eine Selbstverständ­lichkeit, dass wir uns an die europäischen Vorgaben halten, dass wir uns an die öster­reichische Gesetzgebung halten.

Ich darf Ihnen vielleicht darlegen, welche Grundsätze uns wichtig sind und nach wel­chen Grundsätzen wir ganz klar arbeiten. Erster Punkt: die Wettbewerbsregeln. Selbst­verständlich ist der Wettbewerb ein freier und lauterer, selbstverständlich halten wir uns an das Transparenzgebot, das heißt, Entscheidungen werden so getroffen, dass sie Schritt für Schritt nachvollziehbar sind. Da werden also ganz klar Kriterien von un­serer Seite eingehalten, wie es verlangt wird. Selbstverständlich wird von uns niemand diskriminiert, und selbstverständlich erfolgt die Vergabe an Firmen, wo wir wissen, dass sie leistungsfähig sind, dass sie fachlich kompetent sind und dass wir uns auf sie verlassen können. Das ist, wie ich meine, ein ganz wichtiger Punkt, weil es da einfach um wichtige Agenden des Innenministeriums geht.

Sie haben gefragt, warum so viele Aufträge an die Staatsdruckerei gehen: Es muss Ih­nen schon klar sein, dass wir bei Auftragsvergaben selbstverständlich dem Steuer­zahler verpflichtet sind, dass wir grundsätzlich alle Entscheidungen nach dem Prinzip des Billigstbieters oder des wirtschaftlich günstigsten Angebotes treffen und die Preis­angemessenheit prüfen. Ich glaube, das kann hier in der Vergangenheit auch nachvoll­zogen werden. Es ist selbstverständlich klar, Herr Abgeordneter, dass wir die Rechte jedes Bieters auch wirklich hochhalten, dass uns diese auch wichtig sind und dass wir gegen diese Rechte in keinster Weise verstoßen.

Wer mich kennt, der weiß, dass mir gerade die Rechtsstaatlichkeit nicht nur als Innen­ministerin wichtig ist, sondern auch als Privatperson. Darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren, das liegt zu hundert Prozent auf der Hand, dass wir verpflichtet sind, ent­sprechend den Gesetzen zu agieren und letztendlich auch zu handeln.

Wie Sie wissen, werden natürlich derartige Entscheidungen in einem Ministerium nicht von einer Ministerin vorbereitet. Das hat Ihnen meine Vorgängerin, Frau Ministerin Fek­ter, des Öfteren nahegebracht. Selbstverständlich bedarf es dazu eines äußerst kom­petenten Mitarbeiterstabes. Ich sage Ihnen hier ganz offen und ehrlich, ich lasse mir die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Innenministeriums, gerade die


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