Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 170

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Strafregelung anlangt, denn wenn ich keinen Führerschein habe, zahle ich, glaube ich, 25 € Strafe, also da ist die Differenz relativ gering. Unser Hauptkritikpunkt heißt aber, dass diese Verlängerung oder diese Wiederausstellung, dass dieses Ansuchen eine unnötige bürokratische Schikane ist, für die Sie persönlich natürlich nichts können – das ist EU-Reglement –, nur setzen wir es wieder eins zu eins um, statt etwas großzü­giger zu sein.

Und dann komme ich noch zu einem letzten Kritikpunkt, und zwar lehnen Sie eine sehr, sehr konstruktive und soziale Herangehensweise unsererseits ab, indem Sie die befristeten Führerscheine, die Menschen haben, die sich krankheitsbedingt sozusagen immer wieder einer Untersuchung unterziehen müssen, weiter gebührenpflichtig hal­ten. Lkw-Fahrer, die einen befristeten Führerschein haben, müssen keine Gebühren zahlen.

Die Volksanwaltschaft hat wiederholt kritisiert – ich glaube, das liest man schon fünf Jahre lang im Bericht der Volksanwaltschaft –, dass Menschen, die sowieso aus ge­sundheitlichen Gründen tiefer in die Tasche greifen müssen, höhere Lebenshaltungs­kosten haben, Rezeptgebühren, Medikamente et cetera bezahlen müssen, auch noch jedes Mal wieder die Gebühr bezahlen müssen – und das ist ein nicht unerheblicher Eurobetrag! –, wenn sie eine Verlängerung ihres Führerscheins anstreben, wenn sie praktisch eine neue Fristerstreckung haben wollen.

Frau Ministerin, das ist eine wirklich sehr, sehr kleinkarierte Herangehensweise. Ins­gesamt handelt es sich um einen minimalen Betrag, vielleicht 200 000 €, 300 000 €, die da dem Staat vielleicht an Gebühreneinnahmen fehlen. Das könnten Sie sich locker holen, wenn Sie gewisse Strafsätze im Geschwindigkeitsbereich erhöhen würden, das könnten Sie sich locker holen, wenn Sie mehr Verkehrskontrollen vor Ort machen wür­den, und das könnten Sie sich locker holen, wenn Sie Unfallopferzahlen durch weitere Offensivmaßnahmen senken und das Wort Verkehrssicherheit nicht nur in den Mund nehmen, sondern das Verkehrssicherheitsprogramm endlich auch legistisch umsetzen würden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. – Bitte.

 


16.50.01

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Deimek hat ja schon gesagt, dass wieder neue Belastungen auf uns zukommen. Wir setzen hiermit eine EU-Führerschein-Richt­linie um, die im Jahr 2013 in Kraft tritt. Es geht dabei darum, dass wir europaweit einen einheitlichen Führerschein bekommen. Da gibt es natürlich Kompromisse, aber ich stelle auch ganz klar fest, Kollege Deimek, man hat auch hier nationale Spielräume insgesamt genützt, gerade was die Befristung, die Schulung und die Weiterbildung et cetera betrifft.

Es gibt Übergangszeiten, es gibt Spielräume für uns, aber – ich glaube, da sind wir uns alle einig – was die Mopedklassen angeht, ist zu sagen: Früher hat es leichte und schwere Motorräder gegeben, während es heute viel mehr Klassen und Kategorien gibt und damit natürlich auch gesetzliche Vorgaben.

Die fünf maßgeblichen Eckpunkte sind einerseits das Mindestalter für die Klasse A1, das mit 16 Jahren festgelegt wurde, der stufenweise Zugang bei der Klasse A in die nächsthöhere Stufe – dabei hat es die Vorgabe gegeben, dass es eine praktische Fahrprüfung oder eine Schulung geben soll; Österreich überlässt die Wahlfreiheit dem Führerscheinwerber –, die Anhängerbestimmungen der Klasse B, auch da mit zwi­schen 3 500 und 4 250 Kilogramm, da gibt es eine Zusatzschulung statt einer prakti-


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