Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 171

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schen Prüfung. Bei der Befristung, Kollege Deimek, gibt es ja einen Spielraum zwi­schen zehn und 15 Jahren. Da nützen wir den größten Spielraum aus, nämlich 15 Jahre.

Weiters gibt es eine verpflichtende Weiterbildung für Fahrprüfer und ein fünfjähriges Audit, wo das Ganze praktisch hinterfragt und geprüft wird.

Kollege Heinzl hat es schon gesagt: Die alten Führerscheine im Papierformat bleiben weiterhin gültig bis 2033. Die Scheckkarte wird dann praktisch verpflichtend. Es gibt die formale Verlängerung für 15 Jahre.

Folgendes ganz klar in Richtung FPÖ: Es wird hier kritisiert, dass es zu viele Auflagen gibt, aber Sie hätten einen verpflichtenden Gesundheitscheck oder einen pauschalen Gesundheitscheck für alle gefordert. Das lehnen wir ab, weil ältere Mitmenschen keine zusätzliche Risikogruppe darstellen. Es gibt andere Probleme im Verkehrsbereich, die Risiken darstellen.

Insgesamt ist es ein Paket in Richtung Vereinheitlichung auf europäischer Ebene, aber auch ein Paket für mehr Sicherheit und weniger Bürokratie. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


16.52.58

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Ich muss gleich einmal damit beginnen, einiges aufzuklären. Hier setzt sich das Regie­rungsprogramm der ÖVP/SPÖ-Regierung wieder einmal fort, nämlich das Regierungs­programm des Abkassierens. Es wird auf allen Längen abkassiert, es wird alles verteu­ert und den Bürgern Österreichs das Geld aus der Tasche gezogen. Wenn ich von meinem Kollegen Gahr höre, dass das eben so sei, weil man hier EU-Recht umsetzen müsse: Da muss man in der EU einmal entsprechend auf den Tisch klopfen und nicht zu allem Ja und Amen sagen, was dort vorgebetet wird, meine Damen und Herren! Ich bin der Meinung, da ist Änderungsbedarf gegeben. (Beifall beim BZÖ.)

Ich möchte kurz auf die Novelle des Führerscheingesetzes eingehen. Eine wesentliche Neuerung – wir haben es gehört – ist, dass der Führerschein jetzt nur noch 15 Jahre gilt; danach muss er neu beantragt werden. Damit sind natürlich wieder neue Kosten verbunden, die vom Bürger getragen werden müssen.

Wenn wir bedenken, dass die Klasse A und D neu geregelt werden, und dann kommt dieses AM für die Mopedfahrzeuge beziehungsweise DER Mopedausweis: Da sind die Erhöhungen horrend! Darauf werde ich noch zurückkommen. Aber was mich dort stört, ist: Wenn jetzt jemand ein Mopedauto besitzt und eine Prüfung macht, eine Lenkerbe­rechtigung für ein Motorfahrrad erwirbt, und er möchte das umschreiben lassen auf ein Mopedauto, dann ist diese Angelegenheit nicht erledigt mit einer Fahrprüfung für eben dieses Mopedauto, sondern er muss diese Prüfung zusätzlich neu machen. Und das ist schon etwas, wo ich der Meinung bin, da wird wieder Geld umgesetzt, da wird von den Fahrschulen wieder Geld kassiert. Ich bin überzeugt davon, die Steuerzahler haben mehr als genug gezahlt, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Ich möchte nun die Gebühren etwas hervorheben. Bisher hat der Führerschein 45,60 € gekostet, ab 1. Juli kostet er 60,50 €. Das ist eine Verteuerung um 15 €! Der Preis für den Mopedausweis lag bei 25 €. Ich weiß nicht, wo er festgesetzt ist, das steht im Ge­setz nicht detailliert, aber wenn ich mit der gleichen Verteuerung kalkuliere, dann sind wir bei über 30 €.

Ein anderes Beispiel: Die Kosten für Fahrprüfungen der Gruppe 1 werden auch ange­hoben, und zwar auf 60 €. Das entspricht einer Erhöhung von 27,30 €. Die Fahrprüfung


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