Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 172

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der Gruppe 2 soll 90 € kosten, was eine Erhöhung um 39,20 € bedeutet. Also: Abkas­sieren Länge mal Breite auf allen Ebenen! Dafür können wir nicht sein, das BZÖ wird hier sicher nicht zustimmen.

Zu den Punkten 8 und 9: Ich darf auch hier auf das eingehen, was Frau Kollegin Moser schon angeschnitten hat. Das eine ist der FPÖ-Antrag, bei dem es um eine Verlänge­rung der befristeten Lenkerberechtigung in der Klasse B geht, wo keine Gebühren für die Gruppen C, C1 und D eingehoben werden. Diese besteht bereits seit Längerem, aber die behinderten Menschen, die chronisch kranken Menschen, die immer die Len­kerberechtigung verlängern müssen, werden wieder voll abgezockt. Der Antrag wurde im Finanzausschuss schon im Jahre 2007 eingebracht, 2009 ebenfalls und ist bis heu­te dort liegen geblieben.

Meine Damen und Herren, so kann es nicht gehen! Die Menschen werden fortwährend abgezockt, und aus diesem Grund werden wir da nicht dabei sein. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Frau Bundesministerin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.56.38

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist so: Wir haben eine EU-Richtlinie umzusetzen. Nein, es ist nicht so, dass nur unkluge Ideen aus Europa kom­men. Das möchte ich jetzt folgendermaßen begründen.

Punkt eins: Befristung eines Dokuments, nämlich des Führerscheins. Erstens – darauf haben viele Redner Bezug genommen – haben wir natürlich die längste Zeitdauer aus­genützt, und Österreich wird daher die Gültigkeit des Dokuments so lange wie mög­lich – das sind 15 Jahre – belassen. Es gibt unzählige Dokumente, deren Gültigkeit verlängert werden muss – jeder weiß das –: der Reisepass, der Personalausweis und so weiter. Der Führerschein ist natürlich ein Dokument, das auch die Arbeit der Exe­kutive erleichtern soll, und da geht es auch darum, dass wir in ganz Europa nicht so wie jetzt 110 verschiedene Führerscheindokumente haben, sondern dass wir die Exe­kutive, zum Beispiel wenn wir ausländische Raser in Österreich haben, auch was die Ausweisung mit dem Führerschein betrifft, was die Lenkerdaten betrifft, unterstützen und es ein einheitliches Dokument in ganz Europa gibt, und zwar in Scheckkarten­format.

Im Übrigen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wenn einige von Ihnen in Ihr Geldtascherl schauen, dann werden Sie sehen, dass sich, falls Sie noch den rosa Pa­pierschein haben und noch nicht die moderne Karte, auf diesem möglicherweise Fotos befinden, die Ihnen nicht mehr sehr ähnlich schauen. Nach 15 Jahren hat man sich wahrscheinlich verändert, und bei einem Dokument soll ja doch die Erkennbarkeit ge­geben sein. – Punkt eins.

Punkt zwei: Natürlich bedeutet das auch einen Aufwand. Die Kosten, die daraus ent­stehen, ergeben sich aus dem Gebührengesetz. Ich bin zwar dankbar, Frau Abgeord­nete Moser, für Hinweise, wo ich noch überall Geld holen könnte, denn für die Ver­kehrssicherheit können wir jeden Cent gut gebrauchen, aber hier geht es um das Ge­bührengesetz, und die Einnahmen aus Dokumentenverlängerungen finden sich leider nicht im Verkehrsministerium. Es wäre aber vielleicht ein guter Hinweis – nur die Fi­nanzministerin hätte keine große Freude damit.

Punkt drei: Zur Frage der Mopedfahrausbildung und auch zu dieser Diskussion, die ich sehr ernst nehme, nämlich über die neuen Möglichkeiten, Kleinmotorräder bis 125 Ku­bikzentimeter ab dem 16. Lebensjahr zu lenken. Im Übrigen ändert sich am Mopedfüh-


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