Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 174

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Herr Kollege Deimek hat heute auch einiges Positives gefunden. Absolut nicht nach­vollziehen kann ich Ihre Aussage, dass es angeblich zu mehr Verkehrssicherheit kom­men wird – no na! –, wenn wir die Ausbildung verbessern, und da gibt es einige Punk­te, die jetzt auch die Frau Ministerin wieder angezogen hat.

Wenn Sie die Statistik bemühen, Frau Dr. Moser, so dürfen Sie diese nicht nur von den Zahlen her sehen, sondern Sie müssen auch den Faktor berücksichtigen, dass es – no na! – so ist, dass immer die, die beginnen, natürlich zahlenmäßig diejenigen sind, die am meisten dazu beitragen, dass es eben zu mehr Unfällen kommt. Würden wir mit 16 beginnen, dann wären es die 16-Jährigen; das ist ja wohl klar.

Es kommt jedenfalls zu sehr vielen Verbesserungen, und unter dem Strich kann man es, glaube ich, getrost auf den Punkt bringen: Gute Ministerin, gute Novelle und letzten Endes gut für die Verkehrsrandbedingungen bei uns in Österreich. – Danke schön, Frau Minister. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Vock ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.04.16

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Einmal mehr erfüllen wir eine Änderung einer EU-Vorgabe. Wir sind halt wieder die braven EU-Schüler, die hier die EU-Vorgaben erfüllen, unabhängig von den Erfahrun­gen und Erkenntnissen, die wir in Österreich diesbezüglich bis jetzt haben, denn die Regelungen, die wir derzeit haben, sind aufgrund unserer Erfahrungswerte, aufgrund unserer Erkenntnisse getroffen worden. Aber die EU ist natürlich besser, sie hat viel mehr Erfahrung und Erkenntnisse.

Bezahlen muss diese Neuausstellung natürlich der betroffene Führerscheinbesitzer. Aber da zum Hauptantrag unser Kollege Deimek schon einiges gesagt hat, möchte ich nur zu den beiden Oppositionsanträgen sprechen.

Wie die Kollegin Moser und auch ein Kollege vorhin schon gesagt haben, gibt es die Begünstigung für die Klassen C, C1 und D für die Berufskraftfahrer. Dort unterliegt die regelmäßige Neuausstellung einer Vergünstigung. Die Volksanwaltschaft hat zu Recht kritisiert, dass chronisch Kranke und Behinderte immer wieder zu regelmäßigen Unter­suchungen kommen müssen und die Neuausstellung mit hohen Gebühren bezahlen müssen.

Daher unser Vorschlag, die Begünstigungen, die es für die Klassen C, C1 und D gibt, auch für die Führerscheinklasse B zu gewähren. Aber der Antrag, den wir gleichzeitig mit dem Hauptantrag beschließen, dass jetzt alle Österreicher alle 15 Jahre die Gültig­keit des Führerscheins verlängern lassen müssen, soll jetzt nicht mehr generell die Klasse B betreffen, denn dann würde es alle Österreicher betreffen. – Was mich auch nicht stören würde, wenn diese eine Begünstigung erhalten würden. Ich meine näm­lich, meine Damen und Herren, solange wir genug Geld haben, um die griechischen Rüstungsankäufe zu finanzieren, sollten wir auch den Führerscheinbesitzern der Klas­se B Vergünstigungen einräumen können, wenn sie ihren Führerschein zum zweiten, zum dritten oder zum vierten Mal verlängern lassen müssen.

Sanieren wir nicht unser Budget auf dem Rücken chronisch Kranker, behinderter Mit­menschen und anderer Führerscheinbesitzer! Leben wir doch mehr soziale Gerechtig­keit! (Beifall bei der FPÖ.)

17.06

17.07.00

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

 


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