Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 224

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19.54.52

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Das werde ich Ihnen gleich erläutern, Herr Kollege. Ich werde aus unserem Antrag vorlesen – es fand in Graz vom 25. bis 27. März 2010 eine europäische Initiative, nämlich ein 5. Europäi­sches Saatguttreffen statt, und die Grazer Erklärung „Freiheit für Vielfalt!“ hat Folgen­des gefordert:

„Jeder Mensch hat das Recht, frei von Hunger zu sein und sich angemessen zu ernäh­ren. Dieses Menschenrecht umfasst auch den Zugang zu produktiven Ressourcen, ins­besondere Saatgut. Ernährungssouveränität ist langfristig nur zu erreichen durch einen kulturell reichen ökologischen Anbau von Nahrungsmitteln basierend auf lokal ange­passten Sorten und der gemeinschaftlichen Pflege und Entwicklung dieser Vielfalt.“ – Zitatende.

Der Succus dieses Antrages dieser Grazer Erklärung lautet: Wir treten für die bäuerli­chen Rechte ein, Saatgut aus eigener Ernte zu gewinnen, zu züchten und weiterzuge­ben.

Wenn Sie, Herr Kollege Mayer, behaupten, das wäre jetzt schon der Fall, dann muss ich Ihnen sagen, das ist etwas komplexer, ohne hier einen langen Diskurs über die Pflanzenzucht und die internationalen Regelungen des UPOV-Übereinkommens zu referieren. Aber ich will nur eines sagen: In Österreich ist es bisher so, dass wir, bäuer­lich gesehen, Saatgut im Nachbau weiterverwenden und zwischen Bäuerinnen und Bauern auch austauschen und handeln. In Deutschland gab es dazu massive Lizenz­prozesse, und in Österreich ist es auch nur möglich, weil wir noch eine starke bäuerli­che Saatzucht haben. Das ist richtig, das haben Sie richtig erwähnt.

Warum? – Weil das Genossenschaften sind, da sind die Bauern Mitglieder, und keine Aktiengesellschaften. Gott sei Dank!, sage ich, denn sonst landen wir bei „Monsanto“ und bei den Beteiligungen und beim Aufkauf sämtlicher Saatgut-Unternehmen durch die Chemieindustrie der globalen Märkte. Es ist heute so, dass „Shell“ einer der größ­ten Besitzer von Gerstensaatgut ist; dort sind wir hingekommen.

Diese kleinen Züchter – und das war die Problematik –, die untereinander tauschen, das sind Vereine wie „Arche Noah“ und andere, hatten die Sorge, dass mit den neuen europäischen Regelungen dieser Tausch zwischen den Bäuerinnen und Bauern nicht mehr möglich ist.

Da möchte ich dem Herrn Minister – vor allem seinem Ministerium – danken, dass sie auf diese Bedenken eingegangen sind und diese Fragestellung wirklich gelöst werden konnte. Sie ist gelöst worden, und darum verstehe ich auch nicht, warum Sie diesen Antrag ablehnen, KollegInnen von SPÖ und ÖVP. Das haben Sie nicht begründet. Herr Kollege Mayer, das verstehe ich nicht.

Jetzt zu einem Punkt, der mir sehr am Herzen liegt und der hoffentlich vielen von uns im Haus am Herzen liegt. Wenn man diese ökologische Pflanzenzucht weiterbetreiben will und die biologische Vielfalt erhalten will, brauchen wir die Bienen. Die Bienen sind jene Nutzinsekten, die für unsere Kulturlandschaft unentbehrlich sind und unentbehr­lich bleiben und daher besonders geschützt werden müssen, um diese biologische Vielfalt zu erhalten.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Anwen­dung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme gegen das Bienensterben

 


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