Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 246

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fordert die Bundesregierung daher auf, die in den Schlussfolgerungen beschlossenen Sanktionen in Österreich so rasch wie möglich umzusetzen.“

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Abschließend möchte ich noch auf die letzten zwei Anträge zu TOP 20 und TOP 21 eingehen.

Der Antrag von mir, meinem Kollegen und meinen Kolleginnen betreffend Verfolgung von religiösen, ethnischen und sprachlichen Minderheiten und den notwendigen Ein­satz der EU für Menschenrechts- und Minderheitenschutz wurde von den Regierungs­fraktionen mit einem §-27-Antrag leider verwässert. Darüber haben wir im Ausschuss auch länger gesprochen, dass das, was wir mit diesem Antrag gefordert haben, leider verwässert wurde. Wir haben diesem Abänderungsantrag im Ausschuss nicht zuge­stimmt, weil wir aber für den weltweiten Minderheitenschutz sind, werden wir ihm, wie er vorliegt, zustimmen, auch wenn es uns schwerfällt, denn was wir vorgeschlagen ha­ben, war viel weitergehender.

Und zum letzten Antrag, dem des Kollegen Grosz, möchte ich sagen, nachdem er in seiner Polemik pauschal alle Länder in einen Topf wirft, und nachdem er beispielswei­se betreffend Ägypten verlangt, die Entwicklungshilfegelder zu streichen ... (Abg. Grosz: ... drei Projekte!) – Genau, es freut mich, dass Sie das inzwischen erkannt ha­ben, Herr Kollege. Österreich hat keine entwicklungspolitischen Kooperationen mit Ägypten (Abg. Grosz: Aber das hat ja nichts mit dem Staat zu tun!), weshalb der An­trag in dieser Form leider relativ absurd ist.

Ja zu jedem Minderheitenschutz, auch natürlich und vor allem für religiöse, ethnische und sprachliche Minderheiten überall auf der Welt, aber in dieser Form macht dieser Antrag leider keinen Sinn. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

21.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Van der Bellen, Schüssel, Muttonen, Freundinnen und Freunde be­treffend die humanitäre Situation in Syrien, die Lage der syrischen Flüchtlinge und den Schutz von Mitgliedern religiöser Minderheiten

eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag 1437 A/(E) Abgeordneten Korun, Freun­dinnen und Freunde betreffend die Verfolgung von religiösen, ethnischen und sprachli­chen Minderheiten und den notwendigen Einsatz der EU für Menschenrechts- und Min­derheitenschutz (1263 d.B.)

Die Proteste gegen das Regime von Präsident Assad dauern bereits seit Februar 2011 an. Die Informationslage ist schwierig, weil das Regime nur wenige ausländische Jour­nalistInnen ins Land lässt. Laut syrischen Menschenrechtsorganisationen sind inzwi­schen 1.300 Zivilisten und 340 Sicherheitskräfte während der Proteste umgekommen, 8.000 Menschen wurden verletzt. UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay spricht von „exzessiver Gewaltanwendung“ und von einer „katastrophalen Menschenrechtsla­ge“. Der UN-Menschenrechtsrat hat Ende April eine Überprüfung der Lage in Syrien beschlossen. Die syrischen Sicherheitskräfte gehen inzwischen nicht nur gegen De-


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