Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 166

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Finanzielle Mittel stehen hier zur Verfügung. Jede Gruppe bekommt 8 000 €, das ist ein rechnerischer Wert. Es wird eine Gruppe weniger Geld brauchen, eine andere Gruppe mehr Geld benötigen – wie zum Beispiel Gruppen, die behinderte Kinder mit sonder­pädagogischem Förderbedarf besuchen. Ich glaube, dass hier dieser Ausgleich gefunden werden muss.

Weiters ist in der neuen 15a-Vereinbarung die Zusammenarbeit zwischen Schulen vorgesehen. So sollte es auch möglich sein, dass etwa eine Sonderschule mit einer Regelschule bei der Nachmittagsbetreuung zusammenarbeitet und beispielsweise Kin­der, die die Sonderschule besuchen, am Nachmittag auch in die Regelschulbetreuung kommen oder umgekehrt.

Für Infrastrukturmaßnahmen stehen 50 000 € bis 52 000 € pro Gruppe zur Verfügung. Mir ist hiebei wichtig, dass auf die Barrierefreiheit geachtet wird, wenn ausgebaut wird. Und daher ersuche ich zusammen mit meiner Kollegin Königsberger-Ludwig die Ministerin darum, die Barrierefreiheit zu beachten, und bringe einen entsprechenden Entschließungsantrag ein.

Ich selbst kann ihn nicht vorlesen und Texte schreiben, weil ich stark sehbehindert bin. Deshalb mache ich ein bisschen Werbung für mein tolles Handy, einen Handy-Assistenten, der den Entschließungsantrag vorliest. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Das Handy des Redners trägt den Text des Entschließungsantrages vor:

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf einzuwirken, dass bei der Errichtung und Adaptierung von Betreuungseinrichtung auf Barrierefreiheit geachtet wird.“

*****

Die Technik macht es möglich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Gestatten Sie mir noch, kurz zwei Punkte zu erwähnen. Erstens: die Weiterführung der schulischen Integration nach der achten Schulstufe. Das ist in Begutachtung geschickt worden. Ich hoffe aber doch, dass hier noch Gespräche geführt werden, denn ich finde, das gehört noch erweitert. Man muss einen Etappenplan entwickeln, damit nicht nur die neunte Schulstufe darin enthalten ist, die einjährigen Schulen, sondern auch die zwei- bis dreijährigen Schulen, beispielsweise auch die Handelsschulen oder die Landwirtschaftsschulen.

Ein zweiter Punkt, der mir wichtig ist, ist, dass behinderte Menschen auch Lehrer werden können. Ich finde es wesentlich, dass wir die Pädagogischen Hochschulen öffnen, dass auch jemand, der im Rollstuhl sitzt, Lehrer werden kann, oder wenn er blind oder gehörlos ist. Das ist ein Weg zur Gleichstellung. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

16.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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