Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 179

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zwei neue russisch-orthodoxe Gemeinden und acht in Gründung befindliche serbische Gemeinden.

Als übergeordnete Struktur gibt es die Metropolis von Austria, die dem ökumenischen Patriarchat in Konstantinopel untersteht.

In einer Konferenz zur Vorbereitung eines panorthodoxen Konzils, des ersten seit 1000 Jahren, haben sich die orthodoxen Kirchen auf eine neue Organisation der Kirchen in der Diaspora geeinigt. Es soll in allen Ländern eine orthodoxe Bischofs­konferenz unter Vorsitz des Vertreters des ökumenischen Patriarchats eingerichtet werden.

Am 8. Oktober 2010 fand dann die Konstituierung der orthodoxen Bischofskonferenz in Österreich statt. Für diese neugeschaffene Einrichtung soll eine Rechtspersönlichkeit für den staatlichen Bereich ermöglicht werden, wie der Bischofskonferenz der katho­lischen Kirche, der Synode der evangelischen Kirche oder der altorientalischen Kirchenkommission. Dies ist allein aufgrund des Gleichheitssatzes geboten. Der Bischof beziehungsweise der Vertreter im Bischofsrang, der Bischofsvikar, muss seinen Sitz in Österreich haben.

Für einen Bischof bedarf es einer Diözese. Deren Einrichtung, die bisher im Gesetz nicht vorgesehen war, soll durch diese Novelle ebenfalls ermöglicht werden. Dies entspricht auch einem Wunsch insbesondere der russisch-orthodoxen und serbisch-orthodoxen Kirche.

Ich ersuche Sie, diesem berechtigten Wunsch nachzukommen und der vorliegenden Novelle Ihre Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


17.25.29

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Novelle zum Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der griechisch-orientalischen Kirche – Orthodoxen-Ge­setz – wird der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich, genannt „die Ortho­doxen“, die Einrichtung von Diözesen ermöglicht. – Kollege Mayer hat das hier schon sehr umfassend dargestellt.

Für die Installierung einer Diözese braucht es mindestens zwei Kirchengemeinden. Die Diözesen sind Grundvoraussetzung für die Einrichtung einer orthodoxen Bischofs­konferenz. Diese hat sich am 8. Oktober 2010 formal konstituiert. Heute schaffen wir mit dieser Novelle die Voraussetzung dafür, dass diese Bischofskonferenz auch eine Rechtspersönlichkeit zugestanden bekommt.

In der Bischofskonferenz wird der Religionsunterricht geregelt. Dieser ist in Österreich nach einem Bundesgesetz einheitlich zu regeln.

Es geht bei dieser Novelle heute um die Anpassung des Gesetzes aus dem Jahre 1957 an die heutigen Verhältnisse.

Diese Novelle führt insgesamt zu einer rechtlichen Gleichstellung der „Orthodoxie“ mit anderen christlichen Kirchen.

Wir bitten um Zustimmung zu dieser Gesetzesinitiative. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


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