Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 232

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donner­bauer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.54.46

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vorredner hat es schon erwähnt: Das eine ist das, was bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zugesagt wurde, nämlich eine Änderung im Strafgesetzbuch. Die widerrechtliche Veröffentlichung von Vorratsdaten wird strafrechtlich mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sanktioniert. Das wurde aus Anlass der Einführung der Vorratsdaten­speicherung auch in einem Initiativantrag als Begleitmaßnahme eingebracht. Ich verstehe jetzt die Haltung der FPÖ nicht ganz. Selbst wenn man gegen die Vorrats­datenspeicherung ist, kann man eine Begleitmaßnahme, die zusätzlichen Schutz bieten soll, unterstützen. Aber bitte, es ist Ihre Entscheidung, wie Sie sich hier verhalten.

Der zweite Punkt, der hier mit in Verhandlung steht, betrifft die Wirtschafts- und Korrup­tionsstaatsanwaltschaft. Im Dezember ist es um eine sehr große Ausweitung der Zuständigkeit gegangen, eine Vielzahl an Delikten soll jetzt von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft behandelt werden. Es hat sich in den letzten Monaten gezeigt, dass es schwieriger als angenommen ist, eine ausreichende Anzahl an Staatsanwälten in dieser kurzen Zeit zu finden und auszubilden. Bei der Einführung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und bei deren Ausweitung war es uns wichtig, dass in großen Wirtschaftsverfahren effizient ermittelt und gebündelt mit ent­sprechendem Sachverstand vorgegangen werden kann. Wenn sich zeigt, dass es nicht so einfach ist, eine ausreichende Zahl an Mitgliedern zu finden, sind wir daher dafür, dass man das Inkrafttreten etwas aufschiebt beziehungsweise die Zahl der Fälle für eine begrenzte Zeit von einigen Monaten etwas reduziert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte das aber auch zum Anlass nehmen, einmal eine Lanze für die Staatsanwaltschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser wichtigen Institution zu brechen. Das heißt nicht, dass dort keine Fehler passieren können – wer unter uns fehlerlos ist, der werfe den ersten Stein. Wenn jemand glaubt, dass er fehlerlos ist – auch solche gibt es in diesem Haus –, dann ist das wohl an sich schon verdächtig. Insgesamt erfüllen die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Behörde eine sehr wichtige Aufgabe, nämlich eine effiziente Strafverfolgung.

Vor einigen Jahren haben wir mit der Neuordnung der Strafprozessordnung, des Vor­verfahrens, die richtigen Schritte dazu gesetzt. Jetzt wird es darum gehen, dass man sich anhand der vorliegenden Evaluierung und verschiedener anderer Daten sehr gut und fundiert überlegt, wo es Nachschärfungsnotwendigkeiten gibt und wo diese große Reform entsprechend anzupassen und zu ergänzen ist. Ich habe bereits vorge­schlagen, dass wir es im Herbst vielleicht in einem Unterausschuss zum Justizaus­schuss angehen könnten, diese StPO-Novelle auf objektiver und sachlicher Basis zu überprüfen.

Insgesamt danke an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, die eine sehr wichtige Arbeit im Interesse dieser Republik und der Menschen in dieser Republik erbringen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

19.57

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite