Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 233

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19.58.06

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrter Kollege Donner­bauer, ich habe es Ihnen schon einmal gesagt: Ich bin richtig froh darüber, dass sich das Verhältnis der ÖVP zur Staatsanwaltschaft wieder entspannt hat, Sie schon wieder eine Lanze für die Staatsanwaltschaft brechen und sich bei den MitarbeiterInnen bedanken. Ich erinnere nur daran, dass Klubobmann Kopf vor zwei Monaten noch gemeint hat, dass sie ein Staat im Staat mit der Neigung zu einer gewissen Präpotenz ist. (Demonstrativer Beifall des Abg. Petzner.)

Ich bin also froh darüber, dass es zwischen der ÖVP und der Staatsanwaltschaft wieder eine gewisse Entspannung gibt. Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte. Wir haben einen gewissen Reformbedarf bei der Staatsanwaltschaft. Die Aussagen des Kollegen Kopf sind wahrscheinlich etwas zu scharf geraten. Kollege Donnerbauer, insofern verstehe ich, dass Sie sich davon distanzieren.

Aber zurück zum eigentlichen Thema: Dass die Grünen der Vorratsdatenspeicherung kritisch gegenüberstehen und sich an dieser Beurteilung nichts geändert hat, wird allen klar sein. Die Vorratsdatenspeicherung war und ist eine ansatzlose Präventiv­über­wachung, ohne dass sich die Betroffenen etwas zuschulden kommen lassen haben. Das Einzige, das man ihnen vorwerfen kann, ist – ich habe es schon einmal gesagt –, dass sie Handy und Internet verwenden. Ich bin überzeugt davon, dass die Vorrats­datenspeicherung Artikel 8 EMRK verletzt.

Es ist trotzdem immer wieder interessant, das Thema zu diskutieren. Unlängst hat eine Expertin des Innenministeriums zu mir gesagt: Wie ist das jetzt bei euch? Ihr seid gegen die Vorratsdatenspeicherung. Seid ihr damit gegen jede Form der Bekämpfung von Internetkriminalität?

Man muss schon genauer hinschauen, wenn man diese Frage beantworten will. Da hilft Deutschland. Ich habe mir noch einmal die Zahlen in Deutschland angeschaut. Bei der letzten Debatte wussten wir, dass vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsrate in etwa gleich hoch war wie nach Einführung der Vorratsdaten­speicherung. Das heißt, die Vorratsdatenspeicherung hat keinen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten geleistet.

Am 3. März 2010 hat das Höchstgericht in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Sie gilt nicht. Ich habe mir jetzt gedacht, da muss man hinschauen, was sich verändert hat. Wie sieht die Kriminalstatistik in Deutschland aus? Jetzt fehlt nach Angaben mancher das wichtige Instrument der Vorratsdatenspeicherung. Die Aufklä­rungsquote müsste ja sinken, weil die Vorratsdatenspeicherung so ein wichtiges Mittel ist.

Was ist passiert? – In Deutschland wurden laut Kriminalstatistik 2010 auch im Jahr 2010 rund drei Viertel aller Internetstrafdelikte aufgeklärt. Das ist eine enorm hohe Aufklärungsquote, sie ist sogar gestiegen. Zum Vergleich: Strafdelikte außerhalb des Internets werden in Deutschland nur zu 53 Prozent aufgeklärt. Das heißt, offensichtlich spielt die Vorratsdatenspeicherung zumindest in Deutschland keine wesentliche Rolle für die Frage, wie hoch die Aufklärungsquote ist. Ohne die Vorratsdatenspeicherung ist die Aufklärungsquote in Deutschland im Jahr 2010 gestiegen. Die Schlussfolgerung kann nur sein, dass es offensichtlich keinen signifikanten Zusammenhang zwischen der Aufklärungsquote – sowohl bei Internetstrafdelikten wie auch bei anderen Strafdelikten – und der Frage gibt, ob es die Vorratsdatenspeicherung als Mittel gibt oder nicht.

Zur heutigen Gesetzesvorlage: Es sind drei Punkte enthalten. Der erste, der sich mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt, ist eine Strafbestimmung für die wider­rechtliche Veröffentlichung. Dieser Strafbestimmung werden wir in zweiter Lesung


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