Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 234

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zustimmen, sie ist richtig. Die zweite Maßnahme, das Vier-Augen-Prinzip unter den Staatsanwälten, wenn bestimmte Vorratsdaten abgerufen werden, überzeugt mich nicht. Ich habe es schon im Ausschuss gesagt: Das ist ungefähr so, wie wenn man der ÖVP sagt, wir führen jetzt ein Vier-Augen-Prinzip zwischen Pilz und Steinhauser ein, sie werden gemeinsam prüfen, damit sie keine unangemessen scharfen Anfragen an ÖVP-Minister einbringen. Sie werden milde lächeln. Nichts anderes ist es, wenn ein Vier-Augen-Prinzip in einer Behörde eingeführt wird, wo es weisungsuntergebene und weisungsvorgesetzte MitarbeiterInnen gibt. Die wechselseitige Kontrolle ist nicht die gleiche, wie wenn es eine richterliche Kontrolle wäre.

Den letzten Punkt, die Verschiebung bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, unter­stützen wir, weil es offensichtlich keine Alternative dazu gibt. Sie ist aber – sagen wir es einmal vorsichtig – zumindest eine kleine Blamage, denn im Budgetbegleitgesetz hat man offensichtlich falsch kalkuliert.

In diesem Sinne werden wir die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung in dritter Lesung aus grundsätzlichen Überlegungen ablehnen und die Verschiebung bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.03.00

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Was die Datenspeicherung insgesamt anlangt, muss man sich in Erinnerung rufen, dass es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt. Es gab dazu auch eine lange Diskussion. Bei der Beschlussfassung haben wir gewusst, dass diese evaluiert wird. Daher haben wir konsequenterweise bei unseren Beschlüssen die Evaluierung, das heißt die Überprüfung dieses Gesetzes, beschlos­sen, um in dem Fall, dass es seitens der Richtlinie der EU Änderungspotenzial und auch Erfahrungen bei uns gibt, die eine Verbesserung sicherstellen, nachjustieren zu können.

Ich meine, man kann nicht mehr machen, um im rechtsstaatlichen Rahmen vernünftig vorzugehen. Ich verstehe die Kritik nicht, die ganz einfach ignoriert, dass es eine Richtlinie umzusetzen gilt. Dass wir konsequenterweise Vorsorge getroffen haben, indem wir das Vier-Augen-Prinzip bei den Staatsanwälten einführen, um bei den Ermittlungsmaßnahmen besondere Obsorge walten zu lassen und einen zweiten Blick darauf werfen zu lassen, ist ein Qualitätsmerkmal. Ich verstehe überhaupt nicht, warum man so tut, als wäre die Staatsanwaltschaft eine Gruppe von Personen, die sich total von den Untersuchungsrichtern differenziert. Wir haben die Staatsanwälte unlängst sogar in die Verfassung aufgenommen. (Abg. Mag. Stadler: Das war ein weiterer Pleischl-Böhmdorfer-Vorschlag!)

Mit der neuen StPO-Novelle haben wir ein neues System innerhalb der Justiz geschaffen, und das muss man jetzt konsequenterweise umsetzen. Meine Kolleginnen und Kollegen! Das tun wir letztlich.

Was den letzten Tagesordnungspunkt anlangt, ist es natürlich betrüblich, dass wir eine Verzögerung bei der Umsetzung der neuen Wirtschafts- und Korruptionsstaats­anwalt­schaft brauchen – keine Frage. Das liegt allerdings daran, dass in den vergangenen zwei Jahren Personalpflege und Nachrekrutierung offenbar – aus welchen Gründen auch immer – nicht entsprechend stattgefunden haben. Jetzt können wir nicht sehen­den Auges in ein Problem, in ein Dilemma hineinlaufen, das die staatsanwalt­schaftlichen Behörden in der neuen Organisation nicht bewältigen können. Daher


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