Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 238

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Lassen Sie mich mit dem ersten Punkt beginnen. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist es auch notwendig, den Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der auf diesem Wege bezogenen Informationen auszu­weiten. Derartige Datenauskünfte von den Staatsanwaltschaften sollen daher nur streng nach dem Vier-Augen-Prinzip angeordnet werden dürfen und Personen, die gespeicherte Daten unzulässig veröffentlichen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen belegt werden können.

Betreffend die neu gegründete Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist vor­ge­sehen, dass der Fokus zunächst auf die mittlere und schwere Wirtschafts- und Korruptionskriminalität, nämlich Wirtschaftsdelikte mit besonders hohem Schaden, Korruptionsdelikte und Bilanzfälschungsdelikte von Unternehmen mit über 5 Millionen € Stammkapital oder mehr als 2000 Beschäftigten, gelegt wird. Diese Fälle sollen der neuen Spezialstaatsanwaltschaft bereits mit 1. September 2011 zugewiesen werden, während die übrigen Zuständigkeiten erst mit 1. September 2012 wirksam werden sollen.

Damit soll dem Risiko vorgebeugt werden, dass nicht sämtliche Planstellen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft fristgerecht besetzt werden können. Die Änderungen bieten darüber hinaus aber auch die Möglichkeit, die neuen Strukturen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft unter noch nicht vollständiger Auslastung aufzubauen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scheibner: Das war alles?!)

20.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.16.33

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Neben der von mir als absolut notwendig erachteten Strafbestimmung für Missbrauch von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung möchte ich noch einmal ganz grundsätzlich auf die Vorratsdatenspeicherung eingehen, weil die Frage, wozu wir das eigentlich brauchen, heute noch gar nicht beleuchtet worden ist.

Ich möchte schon daran erinnern, dass auch bei kleinen Delikten, ich nenne zum Beispiel Stalking, dieses Thema von Bedeutung ist. Stalking ist ein Delikt, das haupt­sächlich via Internet, hauptsächlich via Handy begangen wird. Es ist ein Delikt, das zur Anzeige kommt, wenn der Betroffene bereits völlig psychisch zerrüttet ist – ich habe solche Leute kennengelernt –, und dann muss der Täter ermittelt werden. Es kann nicht sein, dass die Polizei einem solchen Betroffenen einfach achselzuckend sagt: Es tut uns leid, wir haben die Daten nicht, sie werden uns nicht gegeben, sie müssen nicht gespeichert werden. Sie haben Pech, wir können da gar nichts tun.

Wir wissen, dass wir auch in naher Zukunft einen eigenen Straftatbestand einführen werden: das Grooming. Das ist das Anbahnen sexueller Kontakte von Erwachsenen, meistens Männern, mit Kindern via Internet. Auch für diese Fälle wird es wohl zwingend notwendig sein, die Täter auszuforschen. Das sind jetzt nicht die ganz schweren Delikte, von denen ich spreche, aber solche, wo eine Verfolgbarkeit in einem Rechtsstaat wohl immer möglich sein muss.

Ich bin alles andere als ein strenger Law-and-Order-Staat-Verfechter – ganz im Gegen­teil –, aber es kann nicht sein, dass ein Staat einfach achselzuckend sagt: Es tut uns leid! Nichts zu machen! Das Internet ist rechtsfrei!

Nur weil es jetzt das Internet gibt, kann es nicht sein, dass man bei einem Delikt, das Menschen an den Rande des Abgrundes bringt, das Kinder sexuellen Angriffen


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