Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 239

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aussetzt, achselzuckend die Waffen streckt und sagt: Na ja, das ist das Internet. Da tun wir einfach gar nichts. Da schauen wir zu.

Zum anderen muss ich sagen, dass die Fluggastdatenübermittlung an die USA und jetzt auch an Australien vom Europäischen Rat aus meiner persönlichen Sicht über­zogen ist. Insbesondere die Speicherdauer von fünfeinhalb Jahren macht, glaube ich, keinen Sinn.

Ich möchte allerdings dazu sagen, dass das Europäische Parlament da tätig geworden ist und diese Fluggastdaten nach bereits einem einzigen Monat anonymisiert werden. Das heißt, da gibt es zwar die Möglichkeit, anonym und abstrakt über die Dauer von fünfeinhalb Jahren auszuwerten, aber die Daten sind angeblich nicht mehr auf den einzelnen Fluggast persönlich zurückzuführen. Das sei auch zur Verteidigung des Europäischen Parlaments gesagt. Ich gehe aber davon aus, dass sich der Europäische Gerichtshof und der Gerichtshof für Menschenrechte insbesondere mit der langen Speicherdauer noch beschäftigen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Schönpass.)

20.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.19.50

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz zum Antrag 1580, zur Ver­schiebung der Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Stel­lung nehmen.

Die Frau Ministerin hat ja auch erklärt, warum das so sein soll und dass vor allem auch die Gefahr besteht, dass nicht alle Posten fristgerecht mit Personal besetzt werden können.

Ich denke, die personelle Situation bereitet tatsächlich auch Kopfzerbrechen, und das ist überhaupt keine Kritik an der Frau Ministerin, sondern es ist ein großes Interesse des Ministeriums da, sehr gute Juristen und Wirtschaftsexperten in diese Korruptions­staatsanwaltschaft aufzunehmen. Das zeigt auch die Tatsache, dass von 55 Bewer­bern nur sieben übernommen werden konnten. Aus diesem Grund, weil ich das für so wichtig halte, ist diese Verschiebung der Zuständigkeit auch durchaus vertretbar, wenn man die bestmöglichen Experten bekommen möchte und diese dann auch die Mittel haben sollen, effektiv zu arbeiten.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nur noch kurz auf zwei Dinge hinweisen. Das eine ist eine Unterlage von der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die ich durchaus für sehr wichtig halte. Ich denke auch, dass in diesem Zusammenhang eine sehr konstruktive Auseinandersetzung damit erfolgen muss, denn sollten die Recht behalten und sollte die Wirtschafts- und Korruptionsstaats­anwaltschaft aus personellen Gründen nicht zustande kommen, dann wäre das ein Schaden für die Justiz und natürlich auch für die Politik.

Das andere ist eine Reihe von Forderungen, die unser Justizsprecher Jarolim für die Sozialdemokratie präsentiert hat, bei denen es wieder um die personelle Ausstattung bei den Staatsanwälten geht und vor allem um eine Aufstockung und bessere Aus­bildung. Ich denke, da ist ein Punkt enthalten, der mir sehr wichtig erscheint, nämlich attraktivere Arbeitsplätze für die Staatsanwälte, die verschiedene Anreize bieten sollen, damit nicht der Fall eintritt, dass während eines laufenden Verfahrens die Staats­anwälte ihre Position wechseln, denn das bedeutet nur eine Verlängerung der Ver­fahrens.

 


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