Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 240

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Insgesamt denke ich, dass es ein sehr wichtiger Schritt ist, der in die richtige Stoß­richtung geht, nämlich die Rahmenbedingungen in diesem Bereich zu verbessern. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.22.46

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es besteht ja gar kein Zweifel, die zur Debatte stehenden Umsetzungen der EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten sind nicht ganz unproblematisch. Aber trotz aller Problematik, trotz aller berechtigter Kritik, trotz aller – dort, wo sie ehrlich gemeint ist – berechtigter Sorge muss man diesen Regelungen eines zugestehen: Sie versuchen, ein relativ neues, aber umso realeres Rechtsproblem konkret zu lösen.

Es geht nämlich um die Frage, wie man mit derart anonymisierten und nennen wir sie „spurenarmen“ strafrechtlich relevanten Handlungen umgeht, und zwar im Bereich der Telekommunikation und im Bereich des Internets, wo die Verantwortlichkeit für Straftaten in Frage gestellt wird, wo es zu einem rechtsfreien Raum kommt. Wer keine Spuren hinterlässt, kann auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, halten wir es für normativ geboten, dem Staat die Möglichkeit der Spurensicherung auch in diesen Bereichen offen zu halten. Zugegeben, es findet durch den Wegfall der Anonymität durchaus ein deutlicher Eingriff in die Freiheit des Einzelnen statt. Auch die Gefahr des Missbrauchs muss beachtet werden. Aber das Ergebnis der heute zur Debatte stehenden Beschlussfassung über die Begleitmaßnahmen ist zufriedenstellend. Das Ergebnis bietet ein Höchstmaß an Schutz für die Bürgerinnen und Bürger vor übermäßigen Eingriffen durch den Staat und vor Missbrauch.

Die Einführung des Vier-Augen-Prinzips und die Strafbarkeit bei verbotenen Veröf­fentlichungen entsprechen auch den Forderungen der Opposition und schützen, wie gesagt, die Bürger vor Missbrauchsfällen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gegen jede Art von Sicherheitsregelung zu sein wird dem Staat auf Dauer nicht besonders zuträglich sein. Es gibt nämlich einen wesentlichen Unterschied zwischen praxisfernen wissenschaftlichen Betrachtungen und Bedenken und tatsächlichen politischen Bedrohungen. Hier haben wir so einen Fall.

Kollege Stadler! Angesichts Ihrer Redebeiträge gestern, heute und in Erwartung Ihrer Beiträge morgen: Die politische Empörung ist ein knappes Gut, die sollte man auch knapp einsetzen, denn sonst hat man ein Glaubwürdigkeitsproblem. Aber das haben Sie anscheinend ohnehin schon ad acta gelegt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Nie gehabt!)

20.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.25.30

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Lieber Kollege! Ich möchte nur die Frau Bundesministerin fragen, ob Sie bei der Rede von Mag. Stadler zugehört hat. (Bundesministerin Dr. Karl: Ja, das habe ich!) – Ja, aber es ist Ihnen kein Wort


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite