Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 245

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

machen, indem man gegen die Mitarbeiter dieser Oppositionspartei Ermittlungen einleitet, obwohl eine Verfassungsbestimmung dagegensteht? Sind Sie der Meinung, dass das korrekt ist, ja oder nein? – Auch nicht von mir erfunden. (Abg. Ing. Westenthaler: Parlamentsmitarbeiter!) Parlamentsmitarbeiter, kleine aus einer Presseabteilung, die es gewagt haben, eine Rede des Kollegen Westenthaler als Presseaussendung hinauszulassen. Sind Sie der Meinung, dass das korrekt ist, ja oder nein?

Das sind ganz einfache Fragen erwiesener Sachverhalte, nicht Behauptungen des Ewald Stadler.

Glauben Sie mir: Gerade bei der Geschichte mit Natascha Kampusch und den Vorgängen, die bis heute nicht aufgeklärt sind, werde ich nicht locker lassen! Ich sage Ihnen, wenn Sie die gleiche Haltung, die Sie heute hier zelebriert haben, weiter transportieren, dann stehen Sie im Gegensatz zu dem, was Ihre Vorgängerin war. Ihre Vorgängerin war, wenigstens in der Frage des Kinderschutzes, eine Riesin. Ich bin noch nicht sicher, wo ich Sie ansiedeln werde. (Beifall beim BZÖ.)

20.40

20.40.23

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (1279 der Beilagen).

Hierzu liegt ein Verlangen des Abgeordneten Mag. Steinhauser auf getrennte Abstim­mung vor.

Ich werde daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betrof­fenen Teile des Gesetzentwurfes und anschließend über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile samt Titel und Eingang abstimmen lassen.

Ich komme sogleich zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes und ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den Gesetzentwurf stimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird, samt Titel und Eingang (1280 der Beilagen).

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite