Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 246

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.43.00 29. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1389/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge erlassen und das Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten aufgehoben wird (1281 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 29. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Hübner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.43.49

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde das Stadler‘sche Ministerverhör nicht fortsetzen, das kann ich jetzt schon sagen, aber ein bisschen anschließen an die Thematik. (Abg. Kopf: Es gibt sicher wieder eine Fragestunde für ihn!)

Ich werde nun also ein bisschen anschließen an die Thematik. Wir haben jetzt von der Glaubwürdigkeit und von der Aufrichtigkeit der Justiz und vom Ansehen bei der Bevölkerung gesprochen. Das sollte nicht nur für die Justiz gelten, sondern auch für die Legislative, und bei diesem Tagesordnungspunkt, der doch eher unerheblich klingt – es geht um die Kühlgeräteentsorgungsbeitragsproblematik –, ist dieses Prob­lem, glaube ich, da.

Worum geht es? – Es geht um die Beträge, die pfandweise, also treuhändig von einer Privatgesellschaft von etwa Anfang der neunziger Jahre bis 2005 von jedem Käufer eines Kühlgerätes eingehoben wurden. Verwaltet wurden diese Beträge von einer UFH Umweltforum Haushalte GmbH & Co. KG, beziehungsweise, und da kommen wir fast schon zurück in Richtung Staatsdruckerei von gestern, einer dahinter stehenden UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung. Diese Gelder sollten eigentlich rückerstattet werden, wenn man die ordnungsgemäße Entsorgung des Kühlgerätes nachweist und die Vignette zurückgibt. Das ist, nicht unerwartet, in vielen Fällen nicht geschehen und geschieht jetzt schon überhaupt nicht mehr, nachdem das ganze System außer Kraft getreten ist.

Es gibt jetzt in dem Topf dieser Privatfirma eine nicht näher bekannte und nach meinen Informationen nicht ermittelte Summe, die eigentlich treuhändiges Eigentum der Käufer der Kühlgeräte der Jahre 1992 bis 2005 ist. Gut – was machen?

Hier liegt jetzt der Gesetzesvorschlag vor, der vorsieht, dass die Republik Österreich gegen eine einmalige Zahlung von 21 Millionen durch die genannten Privatfirmen alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dieser Pfandgeschichte übernimmt. Das heißt, sie deckt auf der einen Seite allfällige Ansprüche von zurückgegebenen Vignetten von Kühlgerätekäufern ab, sie stellt aber auch die genannten Gesellschaften gegen Ansprüche der Kühlgerätekäufer schad- und klaglos.

Es wäre schön, wenn die ganze Sache untersucht worden ist. Laut Auskünften im Ausschuss ist das aber nicht geschehen, sondern die bisherige Gesetzeslage nach


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