Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 247

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Artikel 50 des Bundesbegleitgesetzes hat vorgesehen, dass die Rechtsträger, um die es heute geht, verpflichtet sind, dem Bund auf Verlangen über die seit dem Inkraft­treten der Verordnung vereinnahmten Belege Rechnung zu legen. Das wurde nach unseren Informationen nicht verlangt. Das heißt, wir beschließen jetzt, etwa 21 Mil­lionen treuhändiges Vermögen in den Staatsbesitz zu übernehmen und diejenigen, die das verwaltet haben, ohne Abrechnung und ohne weitere Erklärungen aus der Haftung zu entlassen.

Das ist, glaube ich, keine saubere Legistik und im Sinne des vorab zur Rechtspflege Erörterten auch nicht akzeptabel. Deshalb werden wir selbstverständlich hier nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zur Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hammer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.47.24

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben heute ein Thema abzuschließen, und es schließt auch die heutige Plenartagung ab, das ja schon länger vakant war, nämlich die Regelung für den sogenannten Kühlgeräteentsorgungsbeitrag, landläufig auch das Kühlgeräte- oder Kühlschrankpickerl.

Sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, man kann natürlich bei jedem Thema ein Mords-Tamtam schlagen, aber bei diesem Thema ist es offensichtlich, dass es eine Lösung brauchte. Es ist einfach das ursprüngliche System des Kühlgeräte­pickerls, das ja in einer Zeit erfunden worden ist, wo es auch berechtigt war und seine Dienste erwiesen hat, ausgelaufen, weil es da andere Modelle gibt und weil einfach nicht alle Beiträge rückerstattet werden konnten und daher in diesem Umweltforum Haushalt entsprechende Restbeträge verblieben sind.

Ich glaube, es ist doch sinnvoll, dass es hier eine einvernehmliche Lösung gibt, um einen länger dauernden Rechtsstreit zu vermeiden, und es ist ja doch gelungen, dass immerhin 24 Millionen für sinnvolle Maßnahmen auch in den öffentlichen Haushalt, in das Budget kommen und damit – und das gehört in aller Deutlichkeit gesagt – dieses Geld auch den Bürgerinnen und Bürgern, auch denen, die die Kühlgeräteent­sorgungs­beiträge gezahlt haben, über Rück- und Umwege auch wieder zugutekommt.

Ich möchte es noch einmal verdeutlichen: All jene, die dieses Kühlgerätepickerl noch einlösen wollen, haben noch zehn Jahre die Möglichkeit dazu. Das heißt, es stirbt keiner, der das will, um diesen Kühlgerätebeitrag, und es kann jeder beim Umwelt­forum Haushalt für zehn Jahre diese Beiträge noch verlangen.

Und da das angesprochen worden ist: Natürlich sind noch Restbeträge in diesem Umweltforum drinnen. Da gibt es Beiträge, die für die Rückerstattung vorgesehen sind und auch für die Abwicklung dieser Rückerstattung, und es ist natürlich unsere Aufgabe, in Zukunft darauf zu schauen, dass diese Mittel auch entsprechend verwen­det werden.

In Summe, glaube ich, ist das jedenfalls eine richtige und wichtige Lösung, die den Menschen auch etwas bringt. Keiner fällt da um sein Kühlgerätepickerl um, und daher werden wir diese Lösung entsprechend beschließen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite