Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 248

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20.50.01

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden: Bis 2005 musste man beim Kauf eines Kühlgerätes einen Entsorgungsgutschein bezahlen. Dann kam eine Richtlinie der EU, die eine kostenlose Entsorgung vorsah. Und damit waren bereits bezahlte Gutscheine nicht mehr ein­zulösen. Und wie das so oft ist: Man hat diese Gutscheine wahrscheinlich in der Doku­mentenmappe liegen, gibt den Kühlschrank gratis zurück und vergisst, dass dieser Gutschein einen Gegenwert hat. Daher liegt offensichtlich bei dieser Entsorgungsfirma nach wie vor ein größerer Euro-Betrag. Daran hat sich die Republik Österreich erinnert und im Budgetbegleitgesetz etwas grundsätzlich Richtiges gemacht: Sie hat gesetzlich beschlossen, dass diese Firma die Gelder der KonsumentInnen an die Republik über­tragen soll.

Das ist natürlich nur die zweitbeste Lösung. Die beste Lösung wäre, diesen Betrag an die KonsumentInnen zurückzugeben. Aber wenn das nicht möglich ist, ist es wahrscheinlich besser, die Republik übernimmt diese Gelder und investiert sie sinnvoll, als sie liegen bei einer privaten Firma.

Diese Regelung hält aber offensichtlich nicht, weil sich die Firma zu wehren beginnt und sagt, das sei eine Enteignung. Also, wenn jemand enteignet wird, dann nicht die Firma, sondern die KonsumentInnen, das muss man einmal dazusagen, aber gut. Die Firma sagt, das sei eine Enteignung. Und dann beginnt man, quasi in einem Kniefall an einer neuen Lösung zu arbeiten, und die schaut jetzt anders aus. Plötzlich werden nur 24 Millionen € übertragen – das ist offensichtlich nicht der gesamte Betrag, weil man mit dieser privaten Firma einen Kompromiss eingegangen ist.

Ich habe im Ausschuss vier präzise Fragen gestellt.

Erstens: Wie viel Geld liegt insgesamt in dieser Privatstiftung? – Das ist eine relativ einfache Frage, und das sollte man wissen.

Zweitens: Wie kommt man gerade auf den zu überweisenden Betrag von 24 Millio­nen €? – Das müsste man als Antragsteller auch erklären können.

Drittens: Wieso wird nicht das gesamte Kapital mithilfe eines Vertrags zugunsten Dritter auf den Bund übertragen? – Eine berechtigte Frage.

Viertens: Was passiert mit dem bei der Firma verbleibenden Rest?

Man hat mich treuherzig angeschaut und konnte mir keine einzige Frage beantworten. Das Einzige war, dass man wenigstens gesagt hat, gut, wir vertagen es und schauen es uns an. Das kann ja einmal passieren. Es ist zwar kein Musterbeispiel, dass man einen Antrag stellt, den man nicht erklären kann, aber sei es so.

Am 22.6. war der gleiche Antrag wieder im Ausschuss, ich habe die gleichen vier Fragen gestellt – wieder keine Antwort. Und das halte ich für unzumutbar. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Stefan.)

Wir wissen nicht, wie viel Geld in der Firma liegt. Wir übertragen einen bestimmten Betrag, wahrscheinlich bleibt ein anderer dort liegen, wir wissen nicht, warum, wir wissen nicht, was mit dem Geld passieren soll. Das halte ich gegenüber den Kon­sumentInnen und den SteuerzahlerInnen für nicht vertretbar.

Aber, Frau Ministerin, Sie haben die Chance, mir heute diese vier Fragen zu beantworten – ich sage sie Ihnen jetzt noch einmal und ersuche Sie, sie mitzu­schreiben und sie mir präzise zu beantworten –:

Erstens: Wie viel Geld liegt im Moment insgesamt in der Privatstiftung?

 


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