Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 249

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Zweitens: Wie kommt man gerade auf den Betrag von 24 Millionen €, der jetzt an die Republik übertragen wird?

Drittens: Wieso wird – das ist eine Annahme – nicht das gesamte Kapital übertragen, nämlich im Rahmen eines Vertrags zugunsten Dritter, damit das dann auch nicht anfechtbar ist als Quasi-Enteignung?

Viertens: Was passiert in dieser Firma mit dem noch verbliebenen Kapital, vor allem dann, wenn sich keine weiteren KonsumentInnen melden, die noch Gutscheine liegen haben? – Und das vermute ich, denn 2005 ist jetzt sechs Jahre her, und ich glaube nicht, dass sich besonders viele KonsumentInnen bei dieser Firma melden werden und ihren Gutschein einlösen werden.

Das ist eine entscheidende Frage, denn ich verstehe nicht, warum man einer Firma – aus welchen Gründen auch immer – einen bestimmten mehrstelligen Millionen-Euro-Betrag schenken soll.

Wenn Sie mir diese Fragen präzise beantworten können und wenn das schlüssig ist, bin ich gerne bereit, unsere Ablehnung zu überdenken. Solange aber Antragsteller einen Gesetzesantrag nicht erklären können und der Verdacht nahe liegt, dass da möglicherweise hinten herum ein fauler Kompromiss mit einer privaten Firma geschlossen wurde, die jetzt KonsumentInnengelder einbehalten darf, gibt es sicher nicht unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.54.13

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde versuchen, ein paar der Fragen zu beantworten. Mich hat das nämlich auch inter­essiert, und ich habe auch recherchiert. Ich beginne aber trotzdem mit dem Grund­sätzlichen, bevor ich zu den Zahlen komme.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird der Rahmen dafür geschaffen, dass wie bisher diese Rückzahlaktion der Kühlschrank-Vignetten auf konsumentenfreundliche Art abge­wickelt werden kann. Und da ist es mir wichtig, zu betonen, dass Konsumentinnen und Konsumenten, die Pickerl oder Gutscheine – also beiderlei – noch zu Hause haben, allein dadurch, dass sie die Nummer des Pickerls oder des Gutscheins in das Antragsformular schreiben, den Nominalwert zurückfordern können, und zwar nicht bis 2020, sondern bis 2035. Denn in der Tat hat am 13. August 2005 die UFH veröf­fentlicht, dass es von den Verträgen mit den Konsumenten zurücktritt. Und nach Bürgerlichem Recht ist es möglich, Verträge 30 Jahre lang rückabzuwickeln – also bis 2035 und nicht bis 2020. Es ist mir wichtig, das zu sagen.

Bis 2020 – und das ist jetzt auch Gegenstand des Gesetzes, das uns hier vorliegt – wird die UFH die Rückzahlung abwickeln, und zwar im Auftrag des Bundes, und danach ist notwendigerweise das Finanzministerium dafür zuständig, dass auch das restliche Geld an die Leute kommt, die noch kommen. Das Finanzministerium kann natürlich nach 2020, wenn es sinnvoll, finanziell gut oder was auch immer ist, auch jemand anderen dazu beauftragen, das weiter abzuwickeln; zum Beispiel den VKI oder wen auch immer.

Was ich auch noch grundsätzlich sagen möchte und was aus meiner Sicht sehr wichtig ist, ist, dass man versucht, sowohl vor 2020 als auch nach 2020 wirklich Wege zu finden, wie man Konsumentinnen und Konsumenten über ihr Recht informieren kann – zum Beispiel über Medien, über Konsumentenschutzeinrichtungen –, und ihnen auch wirklich sagt, dass man, wenn man irgendwo in einem Winkel, in einer Ablage oder wo


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